„Mit den Beschlüssen haben wir einen großen Schritt hin zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte gemacht. Durch die Festlegung der Gesellschafterversammlung der gematik zunächst auf einige Anwendungen mit besonders hohem Nutzwert, für die zudem klare Verantwortlichkeiten festgelegt wurden, können wir nun die Schwerpunkte im Sinne der Versicherten auf die schnelle Umsetzung innovativer und akzeptierter Anwendungen legen.
Über die getroffenen Beschlüsse hinaus wollen wir als gesetzliche Krankenversicherung die verpflichtende Online-Anbindung. Leider haben alle Leistungserbringer gegen einen solchen Beschluss gestimmt. Dies ist sehr bedauerlich, denn der praktische Nutzen und die zu erwartenden Kosteneinsparungen hängen unmittelbar mit der Online-Anbindung zusammen. Wir sind optimistisch, dass das Bundesgesundheitsministerium hier eine sinnvolle und zukunftsweisende Lösung über den Weg der Gesetzgebung finden wird.“