Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 17.09.2009 und am 25.01.2010 Beschlüsse zu Festbetragsgruppen gefasst. Der GKV-Spitzenverband schlägt für drei dieser Gruppen aktuell nochmals konkrete Festbeträge vor: Es handelt sich um eine Gruppe der Stufe 1 (Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen) und zwei Gruppen der Stufe 2 (Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen). Die Gruppen umfassen Arzneimittel bei Schmerzen und Fieber sowie zur Behandlung der renalen Anämie und von Lungenerkran-kungen.
Zu diesen drei Festbetragsvorschlägen führt der GKV-Spitzenverband ein erneutes, gesetzlich vorgesehenes Stellungnahmeverfahren mit aktualisierten Anhörungsunterlagen durch. Die Anhörung wird im Bundesanzeiger Nr. 99 vom 07.07.2010 bekannt gemacht. Ab diesem Tag stehen die Vorschläge des GKV-Spitzenverbandes auf seiner Webseite abrufbar zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.
Entscheidung fällt Ende August 2010
Nach dem Stellungnahmeverfahren in der Zeit vom 07.07.2010 bis 03.08.2010, bei dem Sachverständige der medizinischen und pharmazeutischen Wissen-schaft und Praxis sowie der Arzneimittelhersteller und der Berufsvertretung der Apotheker zu den vorgeschlagenen Festbeträgen Stellung nehmen können, wird der GKV-Spitzenverband voraussichtlich Ende August 2010 seine endgültige Entscheidung treffen. Danach können die Festbeträge zum 01.11.2010 in Kraft treten. Der GKV-Spitzenverband rechnet mit jährlichen Einsparungen von rund 55 Mio. Euro durch die neuen Festbeträge.