Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Vergabe der Fördermittel für eine Unabhängige Patientenberatung erklärt Gernot Kiefer, Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbandes:
„Die Unabhängige Patientenberatung ist gerade vor dem Hintergrund eines immer komplexer werdenden Gesundheitssystems ein sinnvolles und hilfreiches Instrument der Patienteninformation. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, ist ein einfacher Zugang zu ihrem Beratungsangebot wichtig – und der sollte leichter und schneller sein als dies bisher der Fall war. Unser Ziel bei der zurzeit laufenden Ausschreibung einer Unabhängigen Patientenberatung ist ganz klar: Wir wollen für das zur Verfügung stehende Geld so vielen Ratsuchenden wie möglich eine unabhängige, qualifizierte Beratung bieten.
Mit dieser Zielsetzung haben wir gemeinsam mit dem wissenschaftlichen Beirat und dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung die europaweite Ausschreibung gestaltet und die dafür notwendigen Kriterien festgelegt – zu denen im Übrigen die Unabhängigkeit der Beratung als unabdingbar zählt. Das gewählte Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb eröffnet allen Bietern die gleichen Chancen, ihre Konzepte und Lösungen darzustellen. Mit jedem Ende der gesetzlichen Förderphase muss die Neuvergabe tatsächlich offen erfolgen - eine Ewigkeitsgarantie widerspräche einem Qualitätswettbewerb naturgemäß. Was allerdings für uns feststeht: Einen Abbau regionaler Beratung wird es sicherlich nicht geben.“
Hintergrundinfo:
Im laufenden Vergabeverfahren für eine Unabhängige Patientenberatung sind bisher weder Absagen verschickt, noch der Zuschlag erteilt worden. Nachdem gestern der wissenschaftliche Beirat der UPD getagt hat, werden nun in den nächsten zehn Tagen die Anregungen dieses Gremiums ausgewertet und dann im Einvernehmen mit dem Patientenbeauftragten die Entscheidung getroffen. Auf Grundlage dieser Entscheidung werden zunächst die Absagen an die nicht berücksichtigten Bieter versendet. Nach gesetzlicher Vorgabe läuft dann eine zehntägige Stillhaltefrist, in der die Bieter behauptete Vergabeverstöße vor der Vergabekammer geltend machen und diese prüfen lassen können. Auch in dieser letzten Phase gilt daher der Vertraulichkeitsgrundsatz. Der Zuschlag darf erst nach Ablauf der Stillhaltefrist erteilt werden. Wenn dieser erfolgt ist, wird der GKV-Spitzenverband darüber informieren.