Heute hat der GKV-Spitzenverband die Schiedsstelle angerufen, um eine Entscheidung zum Ausgleich der ab 1. Juli 2015 erneut steigenden Prämien zur privaten Berufshaftpflichtversicherung für freiberufliche Hebammen mit Geburtshilfe herbeizuführen. Ein weiterer Punkt im Schiedsstellenantrag ist die Frage nach Qualitätskriterien für Hausgeburten. Auf dem Verhandlungsweg konnte mit den Hebammenverbänden (Deutscher Hebammenverband und Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands) bisher keine Lösung gefunden werden.
Dieser Schritt ist für die Kassenseite unumgänglich, nachdem die Hebammenverbände für weitere zeitnahe Verhandlungen im gesamten Monat Juni nicht zur Verfügung standen. Damit verhindern die Hebammenverbände eine nahtlose Anschlussregelung für einen finanziellen Ausgleich der um mehr als 20 Prozent steigenden Haftpflichtprämien. Aufgrund des formalen Verfahrens wird die Schiedsstelle vermutlich frühestens Ende Juli entscheiden. Auch die an Qualitätskriterien gebundene fünfprozentige Honorarerhöhung für alle freiberuflichen Hebammen kann ohne eine Vereinbarung nicht gezahlt werden. Der GKV-Spitzenverband bedauert diese Entwicklung; er steht für Gespräche an den verbleibenden Junitagen trotz des Schiedsstellenantrags nach wie vor bereit.
Hebammen lehnen Modell der Kassen bei Prämiensteigerung der Haftpflicht ab
Bereits seit 2010 erfolgt ein Ausgleich der gestiegenen Haftpflichtversicherung durch eine jährlich neu berechnete pauschale Zuschlagszahlung auf einzelne abrechenbare Leistungen der Geburtshilfe durch die Krankenkassen. Dies führte bisher dazu, dass Hebammen, die viele Geburten betreuten, mehr Geld bekamen, als sie für ihre Haftpflichtversicherung zahlen mussten. Hebammen mit wenigen Geburten hatten dagegen Probleme, die Haftpflichtprämien (von bisher über 5.000 Euro pro Jahr) zu finanzieren. Über den gesetzlich vorgesehenen Sicherstellungszuschlag sollen ab Juli 2015 gerade für diese Hebammen Gelder fließen, wenn sie die Qualität ihrer Arbeit nachweisen.
Der GKV-Spitzenverband hatte den Hebammenverbänden in den bisherigen Verhandlungen vorgeschlagen, den Ausgleich der steigenden Prämien zur Berufshaftpflichtversicherung mit dem sogenannten Sicherstellungszuschlag zu kombinieren. Mit dem Kombinationsmodell bekäme jede Hebamme künftig eine individuelle und an den tatsächlichen Steigerungen der Haftpflichtkosten orientierte zeitnahe Finanzierung, ohne dass die Beitragszahler mehr als für diesen Ausgleich notwendig zahlen. Sowohl ein hoch aufwendiges Antragsprozedere für Hebammen beim Sicherstellungszuschlag als auch eine für Krankenkassen komplexe Prüfpraxis wären damit vom Tisch.
Eine Kombination beider Instrumente lehnen die Hebammenverbände bisher leider ab. Sie halten an einem Haftpflichtausgleich fest, bei dem Hebammen mit vielen Geburten nach wie vor überbezahlt werden. Zusätzlich soll die gesetzliche Krankenversicherung einen Ausgleich in Form eines Sicherstellungszuschlags finanzieren.
Keine Einigung bei Qualitätskriterien für Hausgeburten
Nach einer Entscheidung der Schiedsstelle aus dem Jahr 2013 sollte es für Hebammen ab Februar 2015 eine fünfprozentige Vergütungssteigerung unter der Bedingung geben, dass Qualitätskriterien für Hebammenleistungen vertraglich vereinbart sind. Strittig war zum Schluss lediglich eine Regelung, wie damit umzugehen ist, wenn bestimmte Risiken gegen eine Hausgeburt sprechen (Ausschlusskriterien). Solche Ausschlusskriterien gibt es bereits seit 2008 für Geburten in Geburtshäusern.
Eine Hausgeburt wäre nach den Ausschlusskriterien nicht automatisch ausgeschlossen, wenn der geplante Entbindungstermin überschritten ist. Vielmehr wäre in diesem Fall im Interesse der Gesundheit von Mutter und Kind lediglich eine zusätzliche Abklärung durch Diagnostik und fachärztliches Konsil vorgesehen, um eine Geburt im häuslichen Umfeld weiterhin zu ermöglichen. Genau diese Regelung findet sich als Standard in den Ausschlusskriterien für Geburten in Geburtshäusern und wird dort seit 2008 problemlos angewendet.