Der GKV-Spitzenverband hat am 27.08.2010 die Festbeträge für drei Festbetragsgruppen festgesetzt. Es handelt sich um eine Gruppe der Stufe 1 (Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen) und zwei Gruppen der Stufe 2 (Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen). Die Gruppen umfassen Arzneimittel zur Anwendung bei Schmerzen und Fieber sowie zur Behandlung der renalen Anämie und von Lungenerkrankungen.
Nach diesen Festsetzungsbeschlüssen wird in allen drei Gruppen eine für die Therapie hinreichende Arzneimittelauswahl sowie eine in der Qualität gesicherte Versorgung gewährleistet.
Zuvor hatte der Gemeinsame Bundesausschuss durch Beschlüsse vom 17.09.2009 und 25.01.2010 diese Festbetragsgruppen gebildet bzw. geändert. Anschließend hatte der GKV-Spitzenverband in der Zeit vom 07.07.2010 bis 03.08.2010 in einem geordneten und transparenten Verfahren das gesetzlich vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren mit Festbetragsvorschlägen durchgeführt, bei dem Sachverständige der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie Arzneimittelhersteller und der Berufsvertretungen der Apotheker zu den vorgeschlagenen Festbeträgen Stellung nehmen konnten.
Die Festbetragsbeschlüsse des GKV-Spitzenverbandes vom 27.08.2010 werden im Bundesanzeiger Nr. 134 vom 07.09.2010 bekannt gemacht. Sie stehen ab dem 07.09.2010 mit weiteren Servicedateien auf der Webseite des GKV-Spitzenverbandes unter www.gkv-spitzenverband.de/Arzneimittel/Festbeträge abrufbar zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.
Diese neuen Festbeträge treten zum 01.11.2010 in Kraft. Insgesamt führen die Beschlüsse zu einem zusätzlichen Einsparvolumen von 55 Mio. Euro pro Jahr.
Zuzahlungsfreistellungsgrenzen für eine weitere Festbetragsgruppe festgelegt
Ferner hat der GKV-Spitzenverband am 27.08.2010 Zuzahlungsfreistellungsgrenzen für eine der Festbetragsgruppen der Stufe 2 mit Inkrafttreten zum 01.11.2010 festgelegt. Durch diesen Beschluss sind dann für insgesamt 222 Festbetragsgruppen mit rund 25.000 Fertigarzneimitteln Zuzahlungsfreistellungsgrenzen in Kraft.
Im Bundesanzeiger Nr. 134 vom 07.09.2010 erfolgt der offizielle Hinweis zu dem Beschluss zur Zuzahlungsfreistellung vom 27.08.2010. Der Beschluss steht ab 07.09.2010 mit weiteren Servicedateien unter www.gkv-spitzenverband.de/Arzneimittel/Festbeträge abrufbar zur Verfügung. Zeitgleich werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.