Der GKV-Spitzenverband hat am 31. Oktober 2011 die Festbeträge für drei Festbetragsgruppen festgesetzt. Es handelt sich um zwei Gruppen der Stufe 1 (Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen) und eine Gruppe der Stufe 2 (Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen). Die Gruppen umfassen Arzneimittel zur Behandlung von Depressionen und Epilepsie sowie gutartiger Prostatavergrößerung.
Nach diesen Festsetzungsbeschlüssen wird in allen drei Gruppen eine für die Therapie hinreichende Arzneimittelauswahl sowie eine in der Qualität gesicherte Versorgung gewährleistet.
Zuvor hatte der Gemeinsame Bundesausschuss durch Beschlüsse vom 19. Mai 2011, 23. Juni 2011 und 18. August 2011 diese Festbetragsgruppen gebildet. Anschließend hatte der GKV-Spitzenverband in der Zeit vom 13. September 2011 bis 11. Oktober 2011 in einem geordneten und transparenten Verfahren das gesetzlich vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren mit Festbetragsvorschlägen durchgeführt, bei dem Sachverständige der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie Arzneimittelhersteller und der Berufsvertretungen der Apotheker zu den vorgeschlagenen Festbeträgen Stellung nehmen konnten.
Die Festbetragsbeschlüsse des GKV-Spitzenverbandes vom 31. Oktober 2011 werden im Bundesanzeiger Nr. 167 vom 8. November 2011 bekannt gemacht. Sie stehen ab dem 8. November 2011 mit weiteren Servicedateien auf der Webseite des GKV-Spitzenverbandes unter www.gkv-spitzenverband.de/Arzneimittel/Festbeträge abrufbar zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.
Diese neuen Festbeträge treten zum 1. Januar 2012 in Kraft. Insgesamt führen die Beschlüsse zu einem zusätzlichen Einsparvolumen von 75 Mio. Euro pro Jahr.