STATEMENT - BERLIN, 14.01.2015 Mehr Tempo beim eGK-Projekt

GKV-Spitzenverband

Gestern wurde der Referentenentwurf für das eHealth-Gesetz bekannt. Dazu erklärt in einer erste Reaktion der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, Florian Lanz:

"Es ist ein gutes Signal, dass die Politik den Aufbau einer einheitlichen Telematik-Infrastruktur jetzt durch klare Vorgaben und Sanktionen befördern will, die sich an alle Akteure wenden. Telematik im Gesundheitswesen ist kein Selbstzweck, sie dient dazu, die Versorgung der Versicherten zu verbessern. Realisiert wird dies in erster Linie über praktische Anwendungen, die entsprechenden Mehrwert für die Patienten, die Ärzte, die Krankenkassen und die Beitragszahler haben. Dass der Gesetzesentwurf offensichtlich darauf abzielt, die Einführung und Nutzung medizinischer und administrativer Telematikanwendungen mit verbindlichen Terminen zu versehen und damit zu beschleunigen, begrüßen wir daher grundsätzlich. Positiv zu bewerten ist auch die Klarstellung, dass für diese Anwendungen zukünftig nur die von der gematik geschaffene Telematikinfrastruktur mit ihrem hohen und geprüften Sicherheitsniveau zulässig ist. Unsichere und kostenintensive Parallelsysteme soll es in Zukunft nicht mehr geben!

Die Regel „wer nicht mitmacht zahlt“ ist grundsätzlich richtig, um das Projekt eGK und Telematik endlich voranzubringen. Die geplante Sanktionierung der Leistungserbringer bei Nichteinhaltung der Fristen für das Versichertenstammdatenmanagement, die Notfalldaten und die Nichtanwendung dieser Funktionen in den Arztpraxen begrüßen wir. Dies hatte der GKV-Spitzenverband in der Vergangenheit immer wieder gefordert. Es ist wichtig, dass bei Nichteinhaltung von Terminen zukünftig nicht mehr nur die Krankenkassen finanziell negativ betroffen sind, da sie teure Fachdienste schon heute ungenutzt vorhalten müssen. Eine Sanktionierung im Sinne einer Lösung „wenn einer nicht mitmacht, zahlen alle“ darf es allerdings nicht geben.

Im Zusammenhang mit anderen Regelungen besteht zudem die Gefahr, dass die Beitragszahler durch Mehrzahlungen über Gebühr belastet werden. So sollen die Ärzte für 2016 und 2017 eine zusätzliche Pauschale für die Nutzung des elektronischen Arztbriefes erhalten - wenn sie ihn jedoch nicht nutzen, folgt keine Sanktionierung."