Selbstbestimmt im vertrauten Umfeld wohnen, ohne auf Versorgungssicherheit zu verzichten, diesen Wunsch haben viele ältere und pflegebedürftige Menschen in Deutschland. Mit Mitteln der Pflegeversicherung sollen innovative Wohnkonzepte, die eine individuelle Versorgung für pflege- und betreuungsbedürftige Menschen anbieten und damit als Alternative zur klassischen stationären Betreuung gelten könnten, gefördert werden. Projektträger aus Praxis und Wissenschaft können sich mit ihren Konzepten bis zum 7. Februar 2014 beim GKV-Spitzenverband bewerben. Ziel des Modellprogramms ist es, neue Praxismodelle zu entwickeln, zu erproben und zu evaluieren. Neben komplett neuen Projekten können auch Ideen eingereicht werden, um bestehende Wohnformen weiterzuentwickeln.
Das Ausschreibungsverfahren ist zweistufig angelegt. In einem ersten Schritt werden interessierte Projektträger gesucht (Interessenbekundung). Unter den Einsendungen werden vielversprechende Konzepte mit Hilfe externer Sachverständiger ausgewählt und deren Träger im zweiten Verfahrensschritt ab Juni 2014 zur Antragstellung aufgefordert. Entscheidende Bedingungen sind hierbei u. a. das Innovationspotenzial der Konzepte, ihre Übertragbarkeit auf vergleichbare Nutzer bzw. Settings sowie ihre Nachhaltigkeit, also die Weiterführung nach der Modellförderung.
Gesetzlicher Hintergrund für das Modellprogramm sind die durch das Pflege-Neuausrichtungsgesetz eingeführten Regelungen zur Weiterentwicklung neuer Wohnformen (§ 45f SGB XI). Der GKV-Spitzenverband ist dabei für die Umsetzung des Modellprogramms verantwortlich.
Verbindliche und freiwillige Kriterien der Wohnkonzepte
Die Ausschreibungsbedingung nennt vier verbindliche Kriterien, die die Bewerber mit ihren Wohnkonzepten erfüllen müssen. Neben einer Orientierung an den individuellen Bedürfnissen der Bewohner und deren Selbstbestimmung soll auch die gesundheitliche bzw. pflegerische Versorgung sichergestellt sein, die sich an ändernden Bedarfslagen anpasst. Abgerundet wird der Katalog der Pflichtkriterien durch ein Organisations- und Finanzierungsmodell. Neue Wohnformen sollten für die Nutzer bezahlbar, für die Träger wirtschaftlich und im Gesamtkontext der sozialen Sicherung finanzierbar sein.
Hinzu kommen außerdem freiwillige Kriterien, die das Konzept aufgreifen kann, wie z. B. der Sozialraumbezug. Wird dieser Schwerpunkt gewählt, gilt es aufzuzeigen, wie pflegebedürftige Menschen weiterhin am gesellschaftlichen Leben außerhalb der eigenen Wohnung teilnehmen können.
Weitere Details der Ausschreibung, z. B. zu formalen, methodisch-fachlichen und inhaltlichen Anforderungen, sowie die Bewerbungsunterlagen finden Interessierte über den untenstehende Link.