Die gesundheitliche Versorgung von Bürgergeldbeziehenden ist eine staatliche Sozialleistung, die die gesetzliche Krankenversicherung im Auftrag erbringt. Für den Bund besteht daher eine Ausgleichsverpflichtung. Aber kommt der Staat dieser Verpflichtung in ausreichendem Maße nach? Wie kostendeckend sind die vom Bund an die gesetzliche Krankenversicherung für Bürgergeldbeziehende gezahlten Beiträge tatsächlich? Wird diese eigentlich staatliche Fürsorgeleistung also fair finanziert? Der GKV-Spitzenverband hat das IGES-Institut beauftragt nachzurechnen. Um deren aktuelles Gutachten zur Kostendeckung der Beiträge für Bürgergeldbeziehende und Antworten darauf, wie dessen Ergebnisse einzuordnen sind, ging es bei einem Pressegespräch mit Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, und Dr. Richard Ochmann, Projektleiter Gesundheitspolitik beim IGES-Institut, am 24. Mai 2024.
Unterlagen des Pressegesprächs
- Pressemitteilung: IGES-Gutachten zeigt: Gesundheitsausgaben für Bürgergeldbeziehende nur zu gut einem Drittel gedeckt (PDF, 45 KB)
- Präsentation Dr. Doris Pfeiffer, GKV-Spitzenverband: Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden – fair finanziert? (PDF, 153 KB)
- Präsentation Dr. Richard Ochmann, IGES Institut: Kostendeckung durch GKV-Beiträge für Bezieher von Arbeitslosengeld II (PDF, 163 KB)
- IGES-Gutachten (PDF, 2,0 MB)