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Kurzmeldungen aus der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Arbeit des GKV-Spitzenverbandes

Kassen wollen Transparenz für Schwangere über Hebammenangebot verbessern

(29.06.2017) Immer wieder kursieren Hiobsbotschaften in den Medien, dass es deutschlandweit zwischen Rostock und München zu wenige freiberuflich tätige Hebammen z. B. für die Betreuung von Mutter und Kind nach der Geburt gibt. Untermauert wird der wahrgenommene Hebammenmangel, wenn Eltern in spe nach langer Suche endlich eine Hebamme finden, dann aber hören, sie sei ausgebucht. Eine Datenauswertung des GKV-Spitzenverbandes deutet darauf hin, dass dieses Problem nicht an der tatsächlichen Anzahl der freiberuflich tätigen Hebammen liegt. Vielmehr sorgen die Freiberuflerinnen kurioserweise selbst dafür, dass Schwangere sie nicht finden können. Denn ein gutes Fünftel aller Hebammen hat sich gegen eine Weitergabe ihrer Kontaktdaten durch die Kassen an ihre Versicherten ausgesprochen.

Auswertungsbasis ist die Vertragspartnerliste des GKV-Spitzenverbandes. In ihr müssen Hebammen registriert sein, wenn sie Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen wollen. Das sind im Moment ca. 18.000 Hebammen im gesamten Bundesgebiet. Auffindbar in öffentlichen Verzeichnissen oder über Beratungsstellen ist nur ein Bruchteil von ihnen. Dieses Phänomen zeigt sich auch in der Vertragspartnerliste. So haben ganze 20 Prozent von diesen registrierten Hebammen eine Weitergabe von Kontaktdaten wie Telefonnummer, Tätigkeitsort oder E-Mail-Adresse komplett verweigert. Immerhin etwa die Hälfte der gelisteten Hebammen möchte über ihre Tätigkeit in Teilen informieren: 48 Prozent geben ihre Stadt oder ihr Dorf und die Telefonnummer an; drei Prozent zumindest die E-Mail-Adresse. Lediglich etwa ein Drittel will offenbar direkt von Schwangeren bzw. Müttern oder Eltern gefunden werden und stimmt zu, alle Kontaktdaten an Versicherte weiterzugeben. Ähnliche Zahlen liefert auch ein aktuelles Beispiel aus Berlin. In der Hauptstadt sind laut Vertragspartnerliste ca. 940 Hebammen freiberuflich tätig. Jedoch nur 150 Hebammen listet der Zentrale Hebammenruf, eine Beratungs- und Anlaufstelle für Schwangere, auf.

Die Krankenkassen dürfen nach aktueller Rechtslage erst dann auf die Kontaktdaten aus der Vertragspartnerliste zurückgreifen, wenn sich Schwangere melden und um Hilfe bitten.

Damit Schwangere und Eltern künftig viel einfacher tatsächlich eine der 18.000 Hebammen finden, setzt sich der GKV-Spitzenverband für Vertragsänderungen ein. Denkbar wäre z. B. eine Veröffentlichung der Vertragspartnerliste mit verbindlichen Kontaktdaten wie Postleitzahl, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Die Hebammenseite hat einen solchen Vorstoß der Kassen in den Vertragsverhandlungen bisher abgelehnt. Gerade weil die Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung freiberuflich tätige Hebammen massiv unterstützen (z. B. Ausgleich der gestiegenen Berufshaftpflichtversicherung durch einen Sicherstellungszuschlag), muss ihr Leistungsangebot für Schwangere der GKV auch auffindbar sein.

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