(24.05.2017) Im Zentrum der Geburtshilfe muss selbstverständlich die gute Betreuung der Frauen und der Neugeborenen stehen. Deshalb ist es ein großes Anliegen des GKV-Spitzenverbandes, durch strukturelle Vorgaben und finanzielle Verbesserungen sicherzustellen, dass eine freiberufliche Hebamme künftig in der Regel nicht mehr als zwei Schwangere zur selben Zeit im Kreißsaal betreut. Er schlägt in seinem Antrag unter Qualitätsgesichtspunkten – ebenso wie die Verdi-Tarifkommission für angestellte Hebammen in Kliniken – vor, dass eine freiberufliche Hebamme bei nur einer weiteren Schwangeren zur gleichen Zeit Leistungen erbringen soll.
Praktisch bedeutet dies, so die Vorstellung des GKV-Spitzenverbandes, dass eine freiberufliche Hebamme in der Klinik künftig innerhalb des Zeitraumes von 30 Minuten bei zwei Frauen zur gleichen Zeit beispielsweise „Hilfe bei Wehen“ abrechnen kann. Im nächsten Berechnungszeitraum, also der nächsten angefangenen halben Stunde, kann sie dann erneut z. B. „Hilfe bei Wehen“, eine CTG-Messung oder auch das Abhören der Herztöne des Babys abrechnen. Damit hätte sie innerhalb einer Stunde vier Frauen geholfen. Benötigen diese vier Frauen dann vorerst keine weitere Hilfe, aber weitere Schwangere brauchen Unterstützung, kann dieselbe Hebamme auch einer fünften oder sechsten Schwangeren helfen. Zeichnet sich allerdings ab, dass diese sechs Frauen nicht nacheinander zu betreuen sind, weil sich beispielsweise aus der „Hilfe bei Wehen“ abzeichnet, dass die Geburten kurz bevorstehen, dann ist das Hinzuziehen von Bereitschaftshebammen dringend geboten. So soll künftig sichergestellt werden, dass erstens schwangere Frauen persönlicher betreut werden und zweitens Hebammen im Kreißsaal nicht dadurch überfordert werden, dass sie zu vielen Frauen und Neugeborenen gleichzeitig helfen müssen. Um dies möglich zu machen, sollen nach Auffassung des GKV-Spitzenverbandes die Honorare der freiberuflichen Hebammen deutlich erhöht werden.
Bereits heute ist in der Regel während der Geburt in der Austreibungsphase eine durchgehende 1:1-Betreuung durch die Hebamme auch in der Klinik gegeben; dieses soll selbstverständlich erhalten bleiben.
Die Schiedsstelle wird voraussichtlich Anfang Juli 2017 über die Honorierung der freiberuflichen Hebammen entscheiden. Das Angebot des GKV-Spitzenverbandes für Beleghebammen ist dabei nur ein Teilaspekt der gesamten Honorarentwicklung für freiberufliche Hebammen, über die das neutrale Gremium entscheiden wird.
Zuletzt waren die Honorare für alle freiberuflichen Hebammen im September 2015 um fünf Prozent gestiegen. Davor gab es im Januar 2013 eine 13-prozentige Honorarerhöhung. Hinzu kommt seit Juli 2015 der jährlich ansteigende individuelle Ausgleich für die Steigerung der Berufshaftpflichtversicherung, die der GKV-Spitzenverband den einzelnen freiberuflichen Hebammen mit Geburtshilfe zusätzlich zu ihrem sonstigen Honorar zahlt.