Sie suchen eine A1-Bescheinigung, weil Sie:
- in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden,
- eine gewöhnliche Erwerbstätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten ausüben oder
- auf der Grundlage einer für Sie geschlossenen Ausnahmevereinbarung den deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit unterliegen?
Oder Sie möchten eine ausgefüllte A1-Bescheinigung abgeben?
Dann wenden Sie sich bitte an die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) unter www.dvka.de.
Dort finden Sie alle Formulare und Merkblätter - egal ob Sie Rentner, Student, Praktikant, Tourist, Grenzgänger oder Arbeitnehmer im Ausland sind.
Ihre ausgefüllten Formulare senden Sie bitte direkt an die DVKA.