Hausnotrufverträge: Beitrittserklärung

Um Ihren Beitritt zum Vertrag über die Versorgung der Versicherten mit Hausnotrufsystemen nach § 78 Absatz 1 SGB XI zu erklären, nutzen Sie bitte das untenstehende Formular. Bitte beachten Sie, dass es jeweils unterschiedliche Verträge mit Verbänden und Einzelleistungserbringern gibt, denen Sie betreten können.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass für den Beitritt eine Präqualifizierung gemäß § 126 SGB V für den Versorgungsbereich 19B erforderlich ist.