Zufriedene, motivierte und gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind eine unverzichtbare Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Mit betrieblicher Gesundheitsförderung können Unternehmen dazu beitragen, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesund und leistungsfähig bleiben. Die Krankenkassen bieten deshalb interessierten Betrieben Unterstützung bei der Planung und Umsetzung betrieblicher Gesundheitsförderung an.
Maßnahmen betrieblicher Gesundheitsförderung sollen in Form eines multimodalen, ganzheitlichen Vorgehens möglichst unter Nutzung evidenzbasierter Konzepte im Rahmen eines strukturierten Prozesses (Lernzyklus) umgesetzt werden (Kapitel 6.3). Die Beschäftigten und ihre gesetzlichen Vertretungen sowie alle verantwortlichen internen und externen Akteurinnen und Akteure einschließlich der im Betrieb tätigen Betriebsärztinnen und -ärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind in Abstimmung mit den Verantwortlichen für den Betrieb dabei einzubeziehen.
Mögliche Leistungen der Krankenkassen in der betrieblichen Gesundheitsförderung sind (Kapitel 6.4):
- Analyseleistungen (z. B. Arbeitsunfähigkeits-, Arbeitssituations- und Altersstrukturanalysen, Befragungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Durchführung von Workshops u. a. Verfahren) zur Bedarfsermittlung
- Beratung zur Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen
- Beratung zur Ziel- und Konzeptentwicklung sowie zu allen Themen der Beschäftigtengesundheit einschließlich Unterstützungsmöglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- Unterstützung beim Aufbau eines Projektmanagements
- Moderation von Arbeitsgruppen, Gesundheitszirkeln und ähnlichen Gremien
- Qualifizierung/Fortbildung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in Prävention und Gesundheitsförderung
- Umsetzung verhaltenspräventiver Maßnahmen
- interne Öffentlichkeitsarbeit
- Dokumentation, Evaluation und Qualitätssicherung.
Inhaltlich sind die Leistungen einem oder mehreren der folgenden Handlungsfelder 1-3 zugeordnet (Kapitel 6.7):
1. Beratung zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung mit den Präventionsprinzipien
- Gesundheitsförderliche Gestaltung von Arbeitstätigkeit und -bedingungen
- Gesundheitsgerechte Führung
- Gesundheitsförderliche Gestaltung betrieblicher Rahmenbedingungen
- Bewegungsförderliche Umgebung
- Gesundheitsgerechte Verpflegung im Arbeitsalltag
- Verhältnisbezogene Suchtprävention im Betrieb
2. Gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil mit den Präventionsprinzipien
- Stressbewältigung und Ressourcenstärkung
- Bewegungsförderliches Arbeiten und körperlich aktive Beschäftigte
- Gesundheitsgerechte Ernährung im Arbeitsalltag
- Verhaltensbezogene Suchtprävention im Betrieb
3. Überbetriebliche Vernetzung und Beratung mit dem Präventionsprinzip
- Verbreitung und Implementierung von BGF durch überbetriebliche Netzwerke
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen
Entsprechend der seit dem 1. Januar 2019 gültigen Fassung des § 3 Nr. 34 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind Aufwendungen von Arbeitgebern für Leistungen „zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen“ einkommensteuerfrei.
In einer Umsetzungshilfe des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) (vom 20.04.2021) sind die Anforderungen an die steuerfreien Arbeitgeberleistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung und weitere im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse liegenden gesundheitsbezogenen Arbeitgeberleistungen näher beschrieben.
Umsetzungshilfe zur steuerlichen Anerkennung von Arbeitgeberleistungen nach § 3 Nummer 34 EStG
Kontakt
Interessierte Betriebe können sich an jede Krankenkasse ihrer Wahl, bei der ein Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versichert ist oder an die regionale BGF-Koordinierungsstelle der Krankenkassen wenden. Dort werden sie individuell beraten und erhalten Hilfe bei der Umsetzung.