Erstattungsbetragsverhandlungen nach § 130b SGB V

Details zum Wirkstoff

Wirkstoff Teduglutid
Handelsnamen Revestive
Pharmazeutischer Unternehmer Takeda GmbH
Anwendungsgebiet (01) Teduglutid (Revestive) ist angezeigt zur Behandlung von Erwachsenen mit Kurzdarmsyndrom. Nach einem chirurgischen Eingriff sollte zunächst eine Phase der intestinalen Adaption abgewartet werden, und die Patienten sollten sich in einer stabilen Phase befinden. (02) Revestive ist indiziert zur Behandlung von Patienten ab dem Alter von 1 Jahr mit Kurzdarmsyndrom. Nach einem chirurgischen Eingriff sollte zunächst eine Phase der intestinalen Adaption abgewartet werden und die Patienten sollten sich in einer stabilen Phase befinden.
Zeitpunkt des Inverkehrbringens 01.09.2014
Erstattungsbetragsverhandlungen
Status Unterlagen- und Patentschutz abgelaufen
Erstattungsbetrag Der Erstattungsbetrag gilt gemäß § 130b Abs. 8a SGB V ungeachtet des Wegfalls des Unterlagen- und Patentschutzes des erstmalig zugelassenen Arzneimittels für alle Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff fort. Der höchstens zulässige Abgabepreis ist dem Preisstrukturmodell zu entnehmen. Der pharmazeutische Unternehmer kann das Arzneimittel unterhalb dieses Preises abgeben.
Praxisbesonderheit Details, Die Praxisbesonderheit ist am 05.09.2022 ausgelaufen.
Preisstrukturmodell Details
Sonstige Vereinbarungen keine
Link zur G-BA Seite www.g-ba.de/...
Letzte Aktualisierung 05.09.2024