Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) hat am 03.11.2008 einen Festbetrag für die Festbetragsgruppe Olanzapin festgesetzt, der am 01.01.2009 in Kraft treten sollte.
Der Bundesgerichtshof hat nun mit Urteil vom 16.12.2008 entschieden, dass der Patentschutz für den Wirkstoff Olanzapin noch wirksam ist. In der Folge müssen die Anbieter von Generika mit dem Wirkstoff Olanzapin ihre Produkte vom Markt nehmen. Der GKV-Spitzenverband hat daher beschlossen, den Festbetrag für Olanzapin umgehend aufzuheben.
Der Beschluss zur Festbetragsaufhebung wird gemäß § 35 Abs. 7 SGB V am 23.12.2008 im Bundesanzeiger Nr. 195 rechtsverbindlich bekannt gemacht.