Zu der Einigung im Bereich der Krankenversicherung erklärt Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes:
„Es ist gut für die gesetzliche Krankenversicherung, dass die Zusatzbürokratie zum Einzug des Zusatzbeitrages in Verbindung mit einem aufwendigem Sozialausgleich künftig wegfällt. Durch die künftige Möglichkeit, die über dem gesetzlich festgeschriebenen Beitragssatz notwendigen Finanzmittel über einen einkommensabhängigen individuellen Beitragsanteil zu erheben, ist der Sozialausgleich automatisch enthalten. Künftig wird es nicht mehr vom Finanzminister abhängen, ob genug Geld für den Sozialausgleich zur Verfügung steht oder nicht. Nachdem in den letzten Jahren ein Einheitsbeitrag per Gesetz festgelegt wurde, erhalten die Krankenkassen nun ihre Finanzautonomie zurück. Das ist gut, denn dadurch können sie wieder besser auf die finanziellen Anforderungen für die gute Versorgung ihrer Versicherten reagieren.
Entscheidend für die mittelfristige Stabilität der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist es nun, dass der Bundeszuschuss für die Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen nicht gekürzt wird. Vielmehr wäre es richtig, ihn gesetzlich an die Entwicklung der Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen zu koppeln. Die aktuellen Überschüsse dürfen die Politik nicht dazu verleiten, die Finanzbasis der gesetzlichen Krankenversicherung zu schwächen.“
Zu der Einigung im Bereich der Pflegeversicherung erklärt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes:
„Es ist wichtig, dass die angehenden Koalitionäre eine klare Entscheidung über den zukünftigen finanziellen Rahmen der Pflegeversicherung getroffen haben. Die Höhe der zusätzlichen Finanzmittel weist darauf hin, dass echte Verbesserungen in der Pflege geplant sind. Das ist gut und richtig. Die schrittweise Erhöhung des Beitragssatzes ist eine vernünftige Balance, sie bildet das stufenweise Vorgehen bei den Leistungsverbesserungen ab. Es ist nachvollziehbar, dass angesichts des demografischen Wandels im Bereich der Pflege eine Kapitalrücklage aufgebaut wird. Es kommt nun darauf an, dass diese Rücklage dauerhaft vor dem Zugriff des Finanzministers geschützt wird und tatsächlich für die Pflegeleistungen in der Zukunft zur Verfügung steht.“