Mit dem am 1. August 2012 in Kraft getretenen geänderten Krankenhausfinanzierungsrecht ist den Krankenhäusern eine finanzielle Personalkostenhilfe gewährt worden, deren konkrete Höhe zwischen Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) und GKV-Spitzenverband zu vereinbaren war. Dabei soll ein Drittel der nicht durch die regelhaften Vergütungssteigerungen (Grundlohnrate) gedeckten Personalkostenzuwächse durch eine Tarifausgleichsrate refinanziert werden. Die Selbstverwaltungspartner haben sich nunmehr abschließend auf ein Erhöhungsvolumen von ca. 300 Millionen Euro geeinigt. Dies entspricht einer Anhebung der Fallpauschalenvergütungen um 0,51 Prozent für das gesamte Jahr 2012.
Das vereinbarte Finanzierungsvolumen von 300 Millionen Euro könne damit umgehend in die Krankenhäuser fließen. „Das ist ein wichtiger Schritt zur Entlastung der Krankenhäuser noch im laufenden Jahr“, erklärten DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum und der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg.
Der Transfer der Mittel erfolgt über eine Anpassung der Landesbasisfallwerte – quasi der Preis für die Fallpauschalen im Krankenhausbereich. Zur Umsetzung der Regelungen schließen die Landeskrankenhausgesellschaften und die Kassenverbände auf Landesebene entsprechende Vereinbarungen.