PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 01.07.2013 Zukunftsmodell gesetzliche Krankenversicherung - Positionen des GKV-Spitzenverbandes zur Bundestagswahl

GKV-Spitzenverband

Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung braucht keinen Vergleich mit anderen Gesundheitssystemen der Welt zu scheuen. Damit dies in Zukunft so bleibt, muss sie sich verändern und weiterentwickeln.

Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hat als Vertretung aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland in seiner Sitzung am Donnerstag vergangener Woche ein umfassendes Positionspapier beschlossen. Darin wird aufgezeigt, wo aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung die Handlungsfelder und Notwendigkeiten in der Pflege- und Krankenversicherung für die Politik in der kommenden Legislaturperiode liegen.

„Die konkrete gesundheitliche Versorgung muss sich zukünftig viel stärker an dem Nutzen für die Patienten messen lassen“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. „Mit dem Arzneimittelmarktgesetz [AMNOG] wurde gezeigt, dass der Zusatznutzen für Patienten tatsächlich in den Mittelpunkt gerückt werden kann. Von Nutzenbewertungen bei riskanten Medizinprodukten bis zur Möglichkeit einzelner Qualitätsverträge zwischen Kassen und Kliniken reicht die Aufgabenliste für die neue Bundesregierung.“

Die vier Strukturprinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Garanten für ein leistungsfähiges Gesundheitssystem und müssen die Leitplanken für Reformen in der nächsten Legislaturperiode. Diese sind:

  • die am medizinischen Bedarf orientierte gesundheitliche Versorgung,
  • das Solidaritätsprinzip,
  • das Sachleistungsprinzip und
  • die Steuerung durch Selbstverwaltung.

Hinzu kommt das vom Sozialgesetzbuch vorgeschriebene Wirtschaftlichkeitsgebot, demzufolge die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen. 

„Diese Leitplanken der gesetzlichen Krankenversicherung sind für ein patientenorientiertes und dauerhaft finanzierbares Gesundheitswesen unentbehrlich und stellen gleichzeitig einen entscheidenden Standortfaktor für die deutsche Gesundheitswirtschaft und die deutsche Wirtschaft insgesamt dar“, so Dr. Volker Hansen, Verwaltungsratsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.

Selbstverwaltung als Garant für die gute Versorgung

Hinter dem manchmal etwas sperrig klingenden Begriff der Selbstverwaltung steht kein kompliziertes bürokratisches Verfahren, wie man bei dem Wort „Verwaltung“ annehmen könnte, sondern ein Grundprinzip der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung: Die Betroffenen nehmen ihre Anliegen selbst in die Hand.

„In den Verwaltungsräten der Krankenkassen und des GKV-Spitzenverbandes kommen Versichertenvertreter und Arbeitgebervertreter in öffentlichen Sitzungen zusammen, um die grundlegenden Dinge zu beraten und zu entscheiden“, so Christian Zahn, alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes.

In Deutschland entscheidet weder der Staat darüber, welche Leistungen zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassenversicherung gehören, noch entscheiden marktwirtschaftliche Interessen darüber, ob bestimmte Leistungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen werden. Vielmehr kommen in der sogenannten „gemeinsamen Selbstverwaltung“ Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen, der Zahn/-Ärzteschaft und der Krankenhäuser beispielsweise im Gemeinsamen Bundesausschuss zusammen, um die notwendigen Entscheidungen nach Beratungen mit den Patientenvertretern zu treffen oder Vereinbarungen zu schließen. So wird die hohe Versorgungsqualität in Deutschland sichergestellt.

"Weder ein staatliches noch ein rein marktwirtschaftliches Gesundheitssystem können eine vergleichbare hochwertige und bezahlbare Versorgung sicherstellen", so Dr. Hansen und Herr Zahn.

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