PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 04.07.2012 14.000 zusätzliche Pflegestellen in den Krankenhäusern

GKV-Spitzenverband

1.000 Krankenhäuser haben seit 2009 das Pflegesonderprogramm genutzt. Insgesamt finanzieren die gesetzlichen Krankenkassen über dieses Sonderprogramm 14.400 zusätzliche Pflegevollkräfte. Das belegt der dritte Bericht des GKV-Spitzenverbandes über die Umsetzung des Pflegesonderprogramms. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) stellt dafür umfangreiche Finanzmittel bereit: In den Jahren 2009 bis 2011 sind über eine Milliarde Euro extra speziell für zusätzliche Pflegekräfte an die Krankenhäuser geflossen.

Durch das Pflegesonderprogramm sollte von 2009 bis 2011 zusätzliches Pflegepersonal in den Krankenhäusern eingestellt werden. Krankenhäuser haben in dieser Zeit bis zu 0,48 Prozent ihres Budgets zusätzlich von der GKV erhalten, um neue Pflegekräfte einzustellen oder Teilzeitstellen aufzustocken.

Jahresabschlüsse bestätigen deutlichen Aufbau von Pflegestellen

Ob aus den zur Verfügung gestellten Geldern tatsächlich Pflegestellen erwachsen sind, wird erst zeitversetzt durch die Testate der Jahresabschlussprüfer sichtbar. Von den 14.400 vereinbarten zusätzlichen Pflegekräften haben die Krankenhäuser bislang für 8.400 die Bestätigung von Jahresabschlussprüfern vorgelegt. Für 6.000 Pflegekräfte stehen die Bestätigungen noch aus und müssen nachgereicht werden. Andernfalls müssen die Krankenhäuser das Geld zurückzahlen.

Nach Übergangsfinanzierung bessere Abbildung der hochaufwendigen Pflege im DRG-System

Das Pflegesonderprogramm war eine Übergangslösung, um bis zur leistungsgerechten Abbildung des Aufwandes bei besonders pflegeintensiven Krankenhauspatienten eine Zusatzvergütung für den Pflegedienst in Kliniken zu ermöglichen. Seit 2012 fließen die zusätzlichen Finanzmittel dauerhaft an die Krankenhäuser in Form von speziell kalkulierten Zusatzentgelten für hochaufwendige Pflegefälle. Aus dem Sonderprogramm ist also die dauerhaft bessere Finanzierung von Pflegeleistungen in Krankenhäusern geworden. Krankenhäuser, die tatsächlich Patienten mit besonders hohem Pflegeaufwand versorgen, profitieren nun verstärkt von der leistungsgerechten Abbildung.

Die Abrechnung der speziellen Zusatzentgelte setzt die Kodierung bestimmter Prozeduren voraus. Zugrunde liegt der durch den Deutschen Pflegerat (DPR) entwickelte Pflegekomplexmaßnahmen-Score (PKMS) zur Erfassung und Bewertung des besonderen pflegerischen Aufwandes bei hochaufwendigen Patienten. Bestrebungen, daran bereits jetzt Überarbeitungen vorzunehmen, sieht der GKV-Spitzenverband äußerst kritisch. Da der PKMS erst seit einem halben Jahr in der Krankenhausabrechnung im Einsatz ist, ist es für eine Überarbeitung noch zu früh.

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