STATEMENT - BERLIN, 27.06.2012 Krankenkassen warnen vor Einschnitten durch neues Kartellrecht

GKV-Spitzenverband

"Bei der gesetzlichen Krankenversicherung geht es um die flächendeckende medizinische Versorgung von 70 Millionen Menschen und nicht um eventuelle Preisabsprachen zwischen Brause- und Benzinherstellern", sagte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Doris Pfeiffer, der Nachrichtenagentur Reuters. Das privatrechtliche Kartellrecht und die soziale Krankenversicherung passten daher nicht zusammen.

Frau Pfeiffer verwies gegenüber Reuters darauf, dass für die Kassen laut Sozialgesetzbuch das Gebot der Zusammenarbeit gelte, um bundesweit einen einheitlichen gesetzlichen Leistungskatalog umzusetzen. Zudem gehe es darum, unabhängig von der Kassenzugehörigkeit für die Patienten eine hohe Qualität der Versorgung durchzusetzen. "Das Wettbewerbsrecht darf den Versorgungsauftrag der Krankenkassen nicht behindern, denn der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen dient nicht höheren Profiten, sondern der besseren Versorgung kranker Menschen", mahnte sie. Pfeiffer fügte im Gespräch mit Reuters hinzu, wo es einen gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskatalog gebe, sei das privatwirtschaftliche Wettbewerbsrecht die falsche Antwort. "Das Sozialrecht hat sich als Rechtsrahmen für den Wettbewerb innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung bewährt."

Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hat am 22. März 2012 ein Positionspapier zu den geplanten Änderungen im Kartellrecht verabschiedet.

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