„Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes kann die Ablehnung seines einstimmig beschlossenen Personalvorschlages für die Besetzung der Unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) durch den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages nicht nachvollziehen und hält diese Entscheidung für falsch. Die unmittelbaren Eingriffsmöglichkeiten des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages in die Personalentscheidungen der Selbstverwaltung widersprechen einem aus gutem Grund subsidiär organisierten Gesundheitswesen und damit einem wesentlichen und wichtigen Prinzip der Steuerung des Gesundheitswesens durch die Selbstverwaltung“, so der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes in einer heute beschlossenen Erklärung.