PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 23.09.2016 Vergütungsreform für die Psychiatrie bringt kaum einen Fortschritt

GKV-Spitzenverband

Portrait von Herrn Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes

Johann-Magnus v. Stackelberg

Im Koalitionsvertrag wurde für die Weiterentwicklung der Vergütung von psychiatrischen und psychosomatischen Leistungen als Ziel „mehr Transparenz und Leistungsorientierung“ formuliert. Mit dem vorliegenden Entwurf des „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“ bleibt dieses Ziel in weiter Ferne. Am kommenden Montag findet zu dem Gesetz eine Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages statt.

In Deutschland gibt es 584 Krankenhäuser mit psychiatrischen oder psychosomatischen Fachabteilungen, die jährlich rund 970.000 vollstationäre Behandlungsfälle versorgen. In Deutschland weiß niemand, wie es um die Qualität der Krankenhausversorgung psychiatrisch erkrankter Menschen bestellt ist. Dazu erklärt Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Diese Reform ist ein erster, kleiner Schritt hin zu Transparenz darüber, was in den Psychiatrien eigentlich medizinisch gemacht wird. Es bedarf jedoch noch einer großen Anstrengung, denn die vorhandenen Ansätze in dieser Reform für mehr Transparenz greifen zu kurz.“

Während zur Finanzierung der Leistungen derzeit die historisch gewachsenen Budgets je Klinik einfach fortgeschrieben werden, soll es ab 2020 einen neuen Budgetfindungsmechanismus geben: Für jedes einzelne Krankenhaus sollen die Krankenkassen dann Jahr für Jahr unter Berücksichtigung eines Krankenhausvergleichs individuelle Budgets verhandeln - verbindliche Regeln dafür fehlen jedoch. Das Ziel, dass in unterschiedlichen Kliniken für vergleichbare Leistungen zumindest ähnliche Preise gezahlt werden, kann so nicht erreicht werden. „Mit den geplanten Neuregelungen“, so v. Stackelberg, erreichen wir keine übergreifende leistungsgerechte Bezahlung der medizinischen Maßnahmen, sondern es entsteht lediglich ein neuer Vergütungs-Flickenteppich.“

Genug Personal in die Kliniken

Mit der Psychiatrie-Personalverordnung gibt es eigentlich ein Instrument, um sicherzustellen, dass die Kliniken ausreichend Personal einstellen. Es ist jedoch ein offenes Geheimnis, dass in Psychiatrien die vorgesehene Ausstattungsquote oftmals nicht erfüllt ist. Experten schätzen Unterschreitungen von 15 und mehr Prozent. Es scheint einen fatalen Hang zu geben, in psychiatrischen Einrichtungen zu wenig Personal einzustellen. Erst die Prüfung, ob das notwendige und qualifizierte Personal tatsächlich vorhanden ist, schafft hier Abhilfe. Beispielsweise konnte im Rahmen einer erweiterten Strukturprüfung in Hessen der Erfüllungsgrad der Personalvorgaben in der Kinder- und Jugendpsychiatrie von 85 Prozent im Jahr 2007 auf 96 Prozent im Jahr 2014 gesteigert werden. Die Erfahrung zeigt, dass die Kassen Kontrollmöglichkeiten brauchen, damit die Kliniken auch tatsächlich das in den Verhandlungen mit den Kassen vereinbarte Personal einstellen und die gezahlten Gelder nicht anderweitig verwenden.

„Wenn aus den Portemonnaies der Beitragszahler zusätzliches Geld für zusätzliches Personal an die Kliniken gezahlt wird, dann müssen die Krankenkassen auch das Recht bekommen, die korrekte Verwendung dieser Gelder zu kontrollieren. Die jetzt im Gesetzentwurf vorgesehene Berichtspflicht an ein Institut würde lediglich Scheintransparenz schaffen“, so v. Stackelberg.

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