Die Vertreter von Pflegekassen, Leistungserbringern und Sozialhilfeträgern (Vertragsparteien nach § 113 SGB XI) haben einstimmig beschlossen, den Auftrag des ersten Expertenstandards nach § 113a SGB XI an das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) zu vergeben. Der Expertenstandard befasst sich mit dem Thema „Erhaltung und Förderung der Mobilität“. Viele pflegebedürftige Menschen können sich nicht selbstständig bzw. nur stark eingeschränkt bewegen. Mobil zu sein, trägt für Pflegebedürftige jedoch entscheidend zur Gesundheit und Lebensqualität bei. Daher haben sich die Vertragspartner entschlossen, die Entwicklung des ersten Expertenstandards, der „Erhaltung und Förderung von Mobilität“, zu widmen.
Für die Auswahl eines geeigneten Themas hatten die Vertragsparteien im Vorfeld den Rat von Pflegewissenschaftlern eingeholt und diesen in ihre intensiven Beratungen einbezogen. Der Vergabe an das DNQP war eine begrenzte Ausschreibung voraus gegangen, an der sich drei namhafte pflegewissenschaftliche Institute bzw. einzelne Wissenschaftler beteiligt hatten.
Das DNQP wird die Arbeit an den evidenzbasierten Expertenstandard auf Grundlage der seit 2009 geltenden Verfahrensordnung nach § 113a SGB XI aufnehmen. Die Entwicklung der Standards erfolgt arbeitsteilig. Das DNQP, angesiedelt an der Hochschule Osnabrück, übernimmt unter der Leitung von Prof. Dr. Andreas Büscher die Gesamtkoordination des Projekts und die Sicherstellung der methodischen Qualität des Expertenstandards. Unter der Leitung von Dr. Klaus Wingenfeld vom Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld erfolgt zunächst die Sichtung und Auswertung der Literatur sowie die Evidenzsynthese. Eine Expertenarbeitsgruppe wird in einem zweiten Schritt die Entwicklung der Standardaussagen und ihre Kommentierung vornehmen.
Der Entwurf des Expertenstandards wird Mitte Juni 2014 vorliegen. Daran wird sich eine modellhafte Implementierung anschließen, in der die Praxistauglichkeit und die Wirksamkeit des Expertenstandards untersucht werden. Vorab soll der Entwurf bereits am 28. März 2014 im Rahmen einer Konferenz der Fachöffentlichkeit vorgestellt und diskutiert werden. Nach dem Praxistest ist der Expertenstandard nach § 113a SGB XI im Bundesanzeiger zu veröffentlichen und wird dadurch für alle Pflegekassen und deren Verbände sowie für die zugelassenen Pflegeeinrichtungen unmittelbar verbindlich.
Hintergrund:
Expertenstandards sind wissenschaftlich fundierte Instrumente, die zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege beitragen. Sie zeigen Pflegekräften auf Grundlage pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und pflegepraktischer Erfahrungen Handlungskorridore z. B. bei der Risikoeinschätzung oder den zu ergreifenden Maßnahmen auf. Erfahrungen mit Expertenstandards haben gezeigt, dass sie entscheidend zur Systematisierung der Pflegepraxis in den stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten beitragen.