Der Verwaltungsrat begrüßt das Ziel der Bundesregierung, mit der Neuordnung der Pflegeausbildung die Attraktivität der Pflegeberufe zu erhöhen. Gleichzeitig ist er der Überzeugung, dass sich die ändernden Rahmenbedingungen und Anforderungen in der Pflege insbesondere im Umgang mit der steigenden Anzahl Pflegebedürftiger auch in der Weiterentwicklung des Pflegeberufs niederschlagen müssen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die bisher drei getrennten Ausbildungen Kinder-, Gesundheitskrankenpflege sowie die Altenpflege zu einer generalistischen Ausbildung und einem gemeinsamen Berufsbild zusammengefasst werden. Im Kontext der jüngeren und anstehenden Pflegegesetzgebung muss sich die Ausbildungsreform streng an dem Ziel messen lassen, dass in Zukunft eine hochwertige Pflege mit ausreichend Fachkräften gewährleistet ist. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Gesetzgebung keinen Sog in die Krankenpflege zu Lasten der Kinderkrankenpflege und der Altenpflege auslöst.
Wesentlich für die zukünftige Qualität der Pflege sind die Ausbildungsinhalte. Sie müssen sicherstellen, dass übergreifende Pflegekompetenzen vermittelt, aber gleichzeitig spezielle Ausbildungsinhalte nicht verlorengehen oder vernachlässigt werden. Der Verwaltungsrat hält es für zwingend, die bisher lediglich in Form von Eckpunkten vorliegenden Ausbildungsinhalte so auszugestalten, dass dem Fachkräftebedarf in allen Bereichen der Pflege ohne Abstriche bei der Pflegequalität Rechnung getragen wird. Diese konkreten Festlegungen sollten vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens vorliegen und transparent fachlich unter Einbeziehung der Altenpflege und Kinderkrankenpflege diskutiert werden. Aus Sicht der sozialen Pflegeversicherung ist es keinesfalls hinnehmbar, dass es zu einem Fachkräftemangel insbesondere im Bereich der Altenpflege kommen kann.
Die vorgesehene zusätzliche primärqualifizierende Hochschulausbildung soll zu einem attraktiven Berufsfeld beitragen und soll die Fachkräftebasis unterstützen. Eine übermäßige Akademisierung ohne versorgungspolitischen Bezug zur Pflegepraxis wird abgelehnt.
Positiv hervorzuheben ist der beabsichtigte Wegfall des Schulgeldes als Zugangshürde für den Pflegeberuf. Keinesfalls hinnehmbar ist die vorgesehene Finanzierungssystematik, mit der sich die Bundesländer weiter aus ihrer originären finanziellen Verantwortung im Bildungsbereich entziehen. Strikt abgelehnt wird die erneut erkennbare Tendenz der Quersubventionierung staatlicher Aufgaben, wie die Finanzierung der Schulkosten, durch die Sozialversicherungsträger. Der Verwaltungsrat fordert die Bundesregierung daher auf, die Finanzierung so zu organisieren, dass die Länder im Rahmen der geltenden Rechtssystematik vollumfänglich an den Kosten der schulischen Ausbildung, wie dies auch bei den Berufsschulen der Fall ist, beteiligt werden. Eine ungerechtfertigte finanzielle Belastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler sowie der Pflegebedürftigen muss zwingend vermieden werden.