Der GKV-Spitzenverband hat die Qualitätsanforderungen an aufsaugende Inkontinenzhilfsmittel („Windeln“) im Hilfsmittelverzeichnis deutlich angehoben. Dies umfasst in Bezug auf die Saugleistung insbesondere die Aufsauggeschwindigkeit und die Rücknässewerte. Eine schnelle Flüssigkeitsaufnahme und eine hohe Flüssigkeitsbindung sind wesentliche Faktoren für eine hohe Produktqualität und effektive Versorgung. Als zusätzliche Qualitätsanforderungen wurden die Absorption von Gerüchen und die Atmungsaktivität der Produkte festgeschrieben. Produkte, die die neuen Anforderungen nicht erfüllen, werden aus dem Hilfsmittelverzeichnis gestrichen.
Etwa 1,5 Millionen gesetzlich Versicherte werden von der gesetzlichen Krankenversicherung regelmäßig mit aufsaugenden Inkontinenzhilfsmitteln („Windeln“) versorgt. Derzeit gibt es bei der Qualität der Produkte und der Services der Leistungserbringer teilweise eklatante Mängel: Nässende Windeln, unzureichende Versorgungsmengen, die Anlieferung in nicht neutralen Verpackungen und zudem noch teilweise hohe Aufzahlungen sind nur einige Stichwörter.
Dazu erklärt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: „Ich bin froh, dass jetzt deutlich höhere Qualitätsstandards für Inkontinenzprodukte gelten. Die Versorgung wird sich jetzt nachhaltig verbessern. Von den rund 2.200 für diesen Bereich im Hilfsmittelverzeichnis gelisteten Produkten werden sicherlich über 600 Produkte spätestens nach Ablauf von einem Jahr, also nach dem Ende der Übergangsfrist, nicht mehr abgegeben werden dürfen. Was den neuen Qualitätsanforderungen nicht entspricht, wird gestrichen. Wir räumen da gründlich auf!
Damit die Änderungen möglichst schnell bei den Menschen ankommen, müssen jetzt die Krankenkassen und die Hersteller rasch die Versorgungsverträge überprüfen und ggf. anpassen. Ich erwarte, dass in Zukunft kein Versicherter mehr Aufzahlungen leisten muss, um wirklich gut versorgt zu werden.“
Neben einer besseren Produktqualität wurden auch die Anforderungen an die mit der Versorgung einhergehenden Dienstleistungen definiert. Damit liegen erstmals einheitliche, verbindliche Vorgaben für die Beratung der Versicherten, eine bedarfsgerechte Produktauswahl und Lieferung der Produkte sowie zusätzliche Service- und Garantieleistungen vor.
Im Hilfsmittelverzeichnis macht der GKV-Spitzenverband erstmals auch Vorgaben zu angemessenen Versorgungsmengen. Dazu Gernot Kiefer: „Zu versuchen, Menschen mit zwei oder drei Windeln für 24 Stunden zu versorgen, passt nicht. Eine individualisierte Bedarfsermittlung ist künftig vorgeschrieben, denn pauschalisierte Bedarfsmengen dürfen nicht mehr zugrunde gelegt werden. Auch muss neben weiteren Bedingungen sichergestellt sein, dass jeder Patient bei Fragen oder Problemen bei den Herstellern geschultes Fachpersonal erreicht."
- Das Hilfsmittelverzeichnis ist eine Produktliste mit Produktbeschreibungen und Qualitätsstandards. Hier werden jene Produkte aufgeführt und in bestimmte Gruppen einteilt, für die grundsätzlich eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen besteht.
- Im Frühjahr 2015 hatte der GKV-Spitzenverband damit begonnen, für Inkontinenzhilfen höherer Qualitätsanforderungen an die Produkte und neue Standards für die Serviceleistungen im Hilfsmittelverzeichnis zu erarbeiten. Dieser Prozess wurde nun abgeschlossen. Die neuen Vorgaben sind verbindlich.