Der Deutsche Hebammenverband (DHV) hat seinen ca. 2.300 Mitgliedern mit Geburtshilfe und dem GKV-Spitzenverband die für einen Ausgleich der gestiegenen Haftpflichtversicherungskosten notwendigen Unterlagen ihrer Gruppenhaftpflichtversicherung nun zur Verfügung gestellt. Damit ist ein unnötiger bürokratischer Mehraufwand sowie ein Zeit- und Geldverlust für die einzelne DHV-Hebamme mit Geburtshilfe bei der Beantragung des Haftpflichtkosten-Ausgleiches beim GKV-Spitzenverband endlich abgestellt. Vorausgegangen war ein wochenlanger Zickzackkurs des DHV in Form von Ankündigungen, die notwendigen Unterlagen vollständig bereitzustellen, die der Verband wenige Tage später wieder zurückgenommen hatte. Leidtragende dieser Politik waren die einzelnen DHV-Hebammen mit Geburtshilfe, da sie bisher Gefahr liefen, bei unvollständigen Unterlagen einen um 250 Euro geminderten Ausgleich der gestiegenen Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung zu erhalten.
Für die DHV-Mitgliedshebammen bedeutet das Umschwenken ihres Verbandes, dass sie nur noch die Policen und die verausgabten Haftpflichtkosten in dem beantragten Versicherungszeitraum nachzuweisen haben.
„Ich bin sehr froh, dass der Deutschen Hebammenverband nun doch im Sinne seiner Mitglieder handelt, um finanzielle Nachteile für die einzelne Hebamme zu verhindern“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Zugleich hofft er, dass sich das nun eingeführte Verfahren der Informationsweitergabe über die Konditionen der Gruppenhaftpflichtversicherung durch den DHV auch bei künftigen Tarifsteigerungen fortsetzen wird. Denn nun kennt der GKV-Spitzenverband erstmals die Versicherungsbedingungen. So könnten DHV-Hebammen dauerhaft von einem unbürokratischen Verfahren profitieren.
Zur Erinnerung: Noch in der Schiedsstelle im Herbst 2015 hatte der DHV die Vorlage einiger Versicherungsunterlagen verweigert. Anfang Dezember 2015 hatte der DHV dann dem Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes zugestimmt, diese für alle Mitglieder zur Verfügung zu stellen. So wäre das Antrags- und Ausgleichsverfahren für alle Beteiligten einfach und unkompliziert gewesen. Bereits Mitte Dezember 2015 zog der DHV seine Zustimmung jedoch wieder zurück.
Laut dem Schiedsstellenbeschluss von Ende September 2015 müssen die Hebammen mit Geburtshilfe ihrem Antrag auf Ausgleich der gestiegenen Berufshaftpflichtversicherung ihre Versicherungsunterlagen beifügen. Erfolgt das nicht, soll der GKV-Spitzenverband 250 Euro pro Jahr vom Betrag zum Ausgleich der gestiegenen Prämien einbehalten, hatte die Schiedsstelle entschieden. Ob die einzelne DHV-Mitgliedshebamme mit Geburtshilfe die notwendigen Informationen bei der Bayerischen Versicherungskammer direkt erhalten hätte, um so eine finanzielle Einbuße beim Ausgleich der gestiegenen Haftpflichtkosten zu verhindern, war wegen der Konstruktion als Gruppenhaftpflichtversicherung bis zum Schluss unsicher gewesen.