PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 03.12.2015 Kassenverband nicht für Fehler der Industrie büßen lassen

GKV-Spitzenverband

Das mit dem eHealth-Gesetz verfolgte Ziel, die Einführung der Telematik im Gesundheitswesen zu beschleunigen und dies auch mittels Sanktionen zu ermöglichen, wurde vom GKV-Spitzenverband immer geteilt. Er hat allerdings wiederholt darauf hingewiesen, dass solche Sanktionen verursachergerecht eingesetzt werden müssen, damit sie die gewünschten Effekte erzielen können. Medienberichte von heute machen deutlich, dass einige am Telematik-Projekt beteiligte Auftragnehmer der Industrie zum Teil Lieferprobleme bei entscheidenden Komponenten haben. Dies betrifft beispielsweise die Konnektoren, die für den Start der Online-Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte notwendig sind.

Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: „Laut Gesetz sollen wir und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen dafür büßen, wenn die schon heute durch Versäumnisse der Industrie überholten Termine aus dem eHealth-Gesetz nicht eingehalten werden. Sollte es tatsächlich 2017 zu der im Gesetz vorgesehenen Haushaltskürzung kommen, wäre die Handlungsfähigkeit des GKV-Spitzenverbandes zum Beispiel bei der Umsetzung der Pflegereform oder der Weiterentwicklung des Leistungskatalogs im Gemeinsamen Bundesausschuss direkt gefährdet. Am Ende der Sanktionskette würden die Versicherten und die Beitragszahler anstelle der Industrie büßen.“

Vor dem Hintergrund der Lieferprobleme der Industrie hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes auf seiner gestrigen Sitzung noch einmal nachdrücklich das Abstrafen der Gesellschafter der gematik aufgrund von Säumigkeiten oder technischer Probleme auf der Anbieterseite als nicht gerechtfertigt abgelehnt. Er fordert gleichzeitig den Gesetzgeber auf, die Sanktionsmechanismen verursachergerecht auszugestalten und den Termin für den Wirkbetrieb des Versichertenstammdatenmanagements entsprechend der Verfügbarkeit der notwendigen Komponenten anzupassen.

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