Mit dem am 1. Juli 2008 in Kraft getretenen Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wurde festgelegt, dass bis zum 30. September 2008 auf der Bundesebene eine „Schiedsstelle Qualitätssicherung“ eingerichtet wird. Die Vertragspartner haben sich auf die Geschäftsordnung für diese Schiedsstelle verständigt. Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Verbesserung der Qualität in der Pflege erreicht.
Die Schiedsstelle ermöglicht, etwaige Konflikte zwischen den Vertragsparteien ziel- und ergebnisorientiert zu beenden und durch eine nach fachlichen Gesichtspunkten gebildete unabhängige Instanz sachgerechte Lösungen zu schaffen. Der Schiedsstelle obliegt die Konfliktlösung zu
- den Inhalten von Vereinbarungen über die Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität,
- der Frage, ob zu einem Thema ein Expertenstandard erarbeitet bzw. überarbeitet werden soll und ob ein Expertenstandard als beschlossen gilt,
- den Kriterien der Veröffentlichung der Prüfergebnisse bezüglich der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität.
Die Vertragspartner werden in Kürze die unparteilichen Mitglieder sowie deren Stellvertreter benennen.
Während die Vertragsparteien zwischenzeitlich auch die Verfahrensordnung für die Entwicklung und Aktualisierung von Expertenstandards fristgerecht bis 30. September 2008 vereinbart haben, konnten die intensiven Verhandlungen zu den Kriterien - einschließlich Bewertungssystematik – zur Veröffentlichung von Prüfergebnissen (§ 115 SGB XI) angesichts der umfangreichen und komplexen Aufgaben noch nicht abgeschlossen werden. Die Vertragsparteien setzen weiterhin auf ein Verhandlungsergebnis, das die Einschaltung der Schiedsstelle nicht erfordert. Die Vertragsparteien setzen hierzu ihre Gespräche in unverminderter Intensität fort.