Nur wenige Tage nach Inkrafttreten des Krankenhausfinanzierungsreformgesetzes (KHRG) haben die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband gestern die Vereinbarung zur Berücksichtigung der Tariflohnsteigerung unterzeichnet. Die schnelle Einigung der Selbstverwaltung auf Bundesebene macht damit den Weg für den Abschluss der Landesbasisfallwerte in den Regionen frei. Die Parteien verständigten sich auf eine Erhöhungsrate von 6,24 Prozent, die zu einem Drittel (2,08 Prozent) erhöhend bei den Basisfallwerten zu berücksichtigen ist. Dadurch fließen im Laufe des Jahres etwa 1,1 Milliarden Euro zusätzlich in die Krankenhäuser.
Mit der Krankenhausreform hatte der Gesetzgeber vorgegeben, dass die Krankenkassen 50 Prozent jener tariflich vereinbarten Lohn- und Gehaltserhöhungen für 2008/2009 übernehmen, die über der Grundlohnsummensteigerung liegen (§ 10 Abs. 5 Krankenhausentgeltgesetz). Diese Regelung gilt in 2009 allerdings nur für jene Krankenhäuser, bei denen tatsächlich Tariferhöhungen entstanden sind.
Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Georg Baum, erklärte anlässlich der Einigung: „Seit Monaten gehen die Krankenhäuser in Vorleistung. Deshalb war es wichtig, dass die von der Koalition beschlossene anteilige Refinanzierung der Tariflohnsteigerungen schnell fließen kann. “
Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands des GKV-Spitzenverbandes, betonte: „Kaum, dass die Tinte unter dem Gesetz trocken war, hat die gemeinsame Selbstverwaltung schnell den Weg freigemacht, damit nun dauerhaft mehr Geld in die Krankenhäuser fließt.“