GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 24.02.2011 Basis-Rollout der Kartenterminals bis September

Elektronische Gesundheitskarte – Einzelpraxen können bis zu 850 Euro für Kartenterminals erhalten. Ab Oktober geben Kassen die Karte aus.

GKV-Spitzenverband

Ab Oktober soll es losgehen: Dann geben die Krankenkassen die elektronische Gesundheitskarte (eGK) aus. Vorher werden die niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte ihre Praxen mit neuen Kartenterminals ausstatten. Zusätzlich müssen die Praxisverwaltungssysteme für das Einlesen der eGK bis Oktober 2011 aktualisiert sein. Der GKV-Spitzenverband, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben in einer Vereinbarung den Zeitrahmen, die Refinanzierung der Kartenterminals und die Ausgabe der eGK geregelt.

Laut der Vereinbarung sollen die Kassen die Pauschalen für die Kartenterminals im zweiten und dritten Quartal dieses Jahres erstatten. „Regional können die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassen auch schon früher mit der Erstattung beginnen“, erklärte der KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller.

„Mit der Vereinbarung ist die Grundlage für die Ausgabe der neuen Karten geschaffen – nun sind Ärzte, Zahnärzte und Industrie am Zuge, die Praxen rechtzeitig mit den Lesegeräten auszustatten“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes.

„Die Ausstattung der Zahnarztpraxen beginnt im April. Die vereinbarten Pauschalen gibt es für Geräte, die bis 30. September bestellt sind. Sie decken die entstehenden Kosten“, sagte Dr. Günther E. Buchholz, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.

GKV-Spitzenverband, KZBV und KBV hatten beschlossen, dass für stationäre Lesegeräte 355 Euro, für die Installation 215 Euro und für mobile Lesegeräte 280 Euro bereitstehen. Die Preise orientieren sich dabei an der aktuellen Marktlage. Da es mittlerweile mehr Anbieter entsprechender Geräte gibt, sind die Preise insgesamt gesunken. Die notwendigen Informationen zur Refinanzierung und Ausstattung erhalten die Ärzte und Zahnärzte von ihren Kassenärztlichen Vereinigungen beziehungsweise Kassenzahnärztlichen Vereinigungen.

Die Kassen geben die eGK ab dem Ende des dritten Quartals aus. Sie gilt dann neben den bisherigen Krankenversicherungskarten als Versicherungsnachweis. Erst ab 2013 werden die Kassen ausschließlich die eGK ausgeben – vorausgesetzt, dass Ärzte und Zahnärzte zuvor ausreichend mit Kartenterminals ausgestattet sind. Darüber wollen die Vertragspartner nach Abschluss des Basis-Rollouts entscheiden.

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