Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), hat sich dafür ausgesprochen, dass Krankenkassen Rauchern künftig die Arzneimittel für die Tabakentwöhnung erstatten. Der GKV-Spitzenverband nimmt dazu Stellung:
"Rauchen ist der bedeutendste einzelne individuell vermeidbare Risikofaktor für mehr als 40 meist chronische Krankheiten wie Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen, Diabetes sowie viele Krebserkrankungen. Neben dem persönlichen Gesundheitsrisiko werden Nichtraucher durch das Passivrauchen belastet und einer Gesundheitsgefährdung ausgesetzt. Ein konsequenter Rauchverzicht trägt entscheidend dazu bei, solche Gesundheitsrisiken zu vermindern. Die gesetzliche Krankenversicherung fördert daher seit jeher Maßnahmen, die ihre betroffenen Versicherten beim Rauchstopp und der Reduzierung des Zigarettenkonsums unterstützen. Unser Ansatzpunkt: Damit aus einem Raucher ein Nichtraucher wird, muss sich sein Verhalten ändern. Die gesetzliche Krankenversicherung setzt daher auf ein Angebotsmix aus psychologischer Beratung, Bewegung, Ernährung. Arzneimittel zur Raucherentwöhnung oder auch Nikotinpflaster dagegen gehören nicht in ein solches Konzept, denn gerade Medikamente können verhindern oder hinauszögern, dass sich ein Raucher klar macht, warum er raucht oder wann und in welcher Situation er zur Zigarette greift. Wenn die Politik will, dass Krankenkassen Medikamente zur Rauchentwöhnung bezahlen, dann muss sie zuerst das Gesetz ändern – denn die Kostenübernahme von Arzneimitteln zur Raucherentwöhnung ist den Krankenkassen per Gesetz verboten (§ 34, Abs. 1 Satz 8 SGB V)", so Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes.