Ab dem 1. Oktober ersetzt die elektronische Gesundheitskarte (eGK) schrittweise die bisherige
Krankenversichertenkarte (KVK). Damit die eGK in den Praxen eingelesen werden kann, brauchen die niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten neue Kartenterminals. Für Anschaffung und Installation der Geräte erhalten sie Pauschalen, die sie noch bis 30. September zur Refinanzierung in Anspruch nehmen können. Dafür ist es ausreichend, dass der Arzt das Gerät bis 30. September bestellt hat. Darauf haben sich der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) heute in Berlin geeinigt.
Die Bestellung des Geräts bis 30. September reicht aus. Um die Refinanzierung in Anspruch zu nehmen, ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Praxen bis Ende September 2011 die Kartenterminals voll funktionsfähig installiert haben. Die Regelung wurde notwendig, weil einige Hersteller bei der Auslieferung der Geräte derzeit Schwierigkeiten haben. „Diejenigen Praxisinhaber, die sich in den letzten Monaten intensiv mit dem Thema eGK beschäftigt und schließlich für ein Gerät entschieden haben, brauchen ihre Wahl also nicht wegen der Lieferengpässe zu ändern. Gemeinsam mit den Kassen haben wir hier für Klarheit und Verlässlichkeit gesorgt“, erklärte KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller.
„Wir haben das gemeinsame Ziel, die elektronische Gesundheitskarte sicher und verlässlich einzuführen. Da ist es angemessen, die Fristen so zu verlängern, dass alle Ärzte und Zahnärzte trotz der Lieferschwierigkeiten bei den Lesegeräten problemlos mitmachen können“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands.
„Für den zahnärztlichen Bereich haben wir schon vor einigen Monaten mit den Krankenkassen die Vereinbarung getroffen, dass Pauschalen bezahlt werden, wenn die Kartenterminals bis Ende September 2011 bestellt sind. Das gibt den Praxen angesichts der Lieferengpässe bei den Geräten Planungssicherheit“, sagte Dr. Günther E. Buchholz, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.
Für die Anschaffung eines stationären Gerätes, das die Daten der eGK lesen kann, erhalten Ärzte 355 Euro. Für ein mobiles Gerät gibt es 280 Euro und für die Installation erstatten die Kassen 215 Euro.