PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 29.11.2011 Ganz normal für die gesetzlichen Kassen: Über 14 Millionen Therapiestunden pro Jahr für die psychische Gesundheit der Versicherten

GKV-Spitzenverband

Zur Gesundheit zählt nicht nur die physische, sondern auch die psychische Gesundheit eines Menschen. Seit 1967 gehört die Psychotherapie in Form der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie und der analytischen Psychotherapie zu den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Verhaltenstherapie kam 1987 dazu. Rund 1,35 Mrd. Euro gaben die gesetzlichen Krankenkassen 2010 allein im ambulanten Bereich für antrags- und genehmigungspflichtige Psychotherapie aus; und die Tendenz steigt (vgl. Grafik). Versicherte erhielten die benötigte psychotherapeutische Behandlung zuzahlungsfrei und gemäß dem Solidaritätsprinzip unabhängig von ihren individuellen Beitragszahlungen. Einen Leistungsausschluss aufgrund von Vorerkrankungen gibt es, anders als bei der privaten Krankenversicherung, auch nicht. Die Gesundheit steht bei der GKV stets an erster Stelle. Das zeigen auch die 14,36 Millionen beantragten und genehmigten ambulanten Psychotherapiestunden, die im Jahr 2010 von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wurden.

Flächendeckende Versorgung

Den Versicherten stand dabei ein Pool von insgesamt 23.736 Psychotherapeuten als Anlaufstelle bei psychischen Problemen zur Verfügung. 2.690 von ihnen kümmern sich als Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten speziell um die psychische Gesundheit der jungen Mitversicherten. Im vergangenen Jahr kostete eine Therapiestunde im Schnitt 94,03 Euro.

Die Dauer einer durchschnittlichen Verhaltenstherapie umfasst 45, in Ausnahmefällen auch 80 Therapiestunden. Bei der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie sind es im Schnitt 50 Therapiestunden, in schweren Fällen auch die doppelte Anzahl. Die analytische Psychotherapie erfordert normalerweise zwei bis drei Wochenstunden, bei einer Gesamtdauer von 160 bzw. in besonderen Fällen bis zu 300 Stunden.

Top 10 der psychiatrischen Diagnosen bei vollstationärer Versorgung

Nicht nur im ambulanten, auch im voll- und teilstationären Bereich können sich Versicherte auf die Leistungen der GKV verlassen. Die Kosten für die Behandlung von Patienten, die im vergangenen Jahr aus psychiatrischer und psychosomatischer stationärer Behandlung entlassen wurden, beliefen sich auf 5,4 Mrd. Euro.

Unter den psychiatrischen Hauptdiagnosen bei vollstationären GKV-Krankenhausfällen mit Entlassung im Jahr 2010 waren am häufigsten psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol anzutreffen. Auf Rang 2 und 3 folgten depressive Episoden und rezidivierende depressive Störungen. Auf Schizophrenie auf Rang 4 folgten Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen auf Platz 5. Psychische und Verhaltensstörungen durch multiplen Substanzgebrauch und Konsum anderer psychotroper Substanzen sowie somatoforme Störungen rangierten auf Platz 6 bzw. 7. Delir, das weder durch Alkohol noch durch andere psychotrope Substanzen bedingt ist, war auf Rang 8 anzufinden. Psychische und Verhaltensstörungen durch Opioide sowie spezifische Persönlichkeitsstörungen folgten auf Platz 9 und 10.

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