Nicht nur Pflegebedürftige, sondern auch Pflegekräfte profitieren von der seit 2008 bestehenden Möglichkeit, zusätzliche Betreuungskräfte in Pflegeheimen einzusetzen. Zu diesem Ergebnis kommt ein aktuelles Gutachten des IGES-Instituts im Auftrag des GKV-Spitzenverbands. Es stützt sich auf eine schriftliche Befragung von 549 Betreuungskräften und 426 Wohnbereichsleitungen aus über 200 Pflegeheimen und wird durch Interviews mit leitenden Pflegekräften und Heimbewohnern ergänzt.
Die zusätzlichen Helfer kümmern sich vor allem um pflegebedürftige Heimbewohner mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die einen erheblichen Betreuungsbedarf haben, wie z. B. Demenzkranke. Sie begleiten diese Menschen im Alltag, gehen mit ihnen spazieren oder aktivieren spielerisch ihre Sinnes- und Gedächtnisleistungen. Die Betreuungskräfte gehen nicht unvorbereitet in ihre neue Tätigkeit. Voraussetzungen sind nach der Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes ein Praktikum in einer Pflegeeinrichtung und eine Weiterbildung von insgesamt 160 Stunden. Allein 2010 gab die Pflegeversicherung für die Finanzierung dieser zusätzlichen Helfer fast 442 Mio. Euro aus.
Gewinn für alle Seiten
Die Zusammenarbeit zwischen Betreuungs- und „normalen“ Pflegekräften wird von beiden Seiten laut IGES-Studie als bereichernd empfunden. 96 Prozent der befragten Wohnbereichsleitungen sehen in den Betreuungskräften eine große Unterstützung und Entlastung im Alltag. Ebenso viele geben an, dass sich durch die zusätzlichen Helfer die Versorgung der Pflegebedürftigen insgesamt verbessert habe. Pflegebedürftige seien zufriedener und aktiver als früher.
Fachlich seien die neuen Helfer mehrheitlich gut auf ihren Einsatz vorbereitet, meinen sowohl die leitenden Pflegekräfte als auch die Betreuer selbst. Angeregt wurde - ebenfalls von beiden Seiten -, künftig noch mehr Wissen über Demenzkranke und ihre Alltagsprobleme sowie konkrete Aktivierungsmethoden zu vermitteln.
Die typische Betreuungskraft ist weiblich, über 45 Jahre alt, bringt praktische Erfahrung z. B. durch die Pflege von Angehörigen mit und verfügt über viel Lebenserfahrung. Für viele Helfer bietet sich hier außerdem die Chance, wieder in einen Beruf einzusteigen bzw. beruflich umzusatteln. Laut Studie waren
39 Prozent vorher arbeitslos und 17 Prozent geringfügig beschäftigt.
Hintergrund
Gesetzliche Grundlage ist der § 87b SGB XI. Danach erhalten Pflegeeinrichtungen leistungsgerechte Zuschläge, wenn sie für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung von Heimbewohnern mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf zusätzliches Personal (eine Vollzeitkraft auf 25 Bewohner) beschäftigen. Welche Qualifikation diese zusätzlichen Betreuer vorweisen müssen und welche Aufgaben sie übernehmen sollen, regelt eine Richtlinie des GKV-Spitzenverbands.