PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 20.12.2011 Mitgliederversammlung des GKV-Spitzenverbandes: Verwaltungsrat für die zweite Amtsperiode gewählt

GKV-Spitzenverband

Nach den Sozialwahlen am 1. Juni dieses Jahres endet die erste Amtszeit des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes zum Jahresende 2011. Die Mitgliederversammlung des GKV-Spitzenverbandes, die aus Delegierten der im Juni neu gewählten Verwaltungsräte aller gesetzlichen Kassen besteht, hat heute in Berlin den neuen Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes gewählt.

Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hat 52 Mitglieder. Davon entfallen auf

  • die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) 9 Versicherten- und
    9 Arbeitgebervertreter/innen,
  • die Ersatzkassen (EK) 14 Versicherten- und 4 Arbeitgebervertreter/innen,
  • die Betriebskrankenkassen (BKK) 5 Versicherten- und 5 Arbeitgebervertreter/innen,
  • die Innungskrankenkassen (IKK) 2 Versicherten- und 2 Arbeitgebervertreter/innen,
  • die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) und die Landwirtschaftlichen Krankenkassen (LKK) gemeinsam 1 Versicherten- und 1 Arbeitgebervertreter/in.

Die Sitzverteilung orientiert sich an den Marktanteilen (Anzahl der Versicherten) und bildet damit die wettbewerbliche Struktur der gesetzlichen Krankenversicherung ab.

Zu ihrer Vorsitzenden wählte die Mitgliederversammlung die Versichertenvertreterin Iris Kloppich, Vorsitzende des Verwaltungsrates der AOK PLUS.

Stellvertretender Vorsitzender der Mitgliederversammlung wurde der Arbeitgebervertreter Ernst Hornung, alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrates der ESSO BKK.

Hintergrund

Alle sechs Jahre wählt die Mitgliederversammlung den Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes. Jede Krankenkasse entsendet dafür je einen Versicherten- und einen Arbeitgebervertreter als Delegierte in die Mitgliederversammlung. Eine Ausnahme bilden einige Ersatzkassen, die historisch bedingt zwei Versicherten- und keinen Arbeitgebervertreter stellen. Als Bindeglied zu seinen Mitgliedern bildet die Mitgliederversammlung mit ihren Delegierten der Versicherten- und Arbeitgeberseite aus allen Kassen das grundlegende Selbstverwaltungsorgan des GKV-Spitzenverbandes.

Der Verwaltungsrat trifft alle gesundheits- und sozialpolitischen Grundsatzentscheidungen, definiert die übergeordneten Ziele und Strategien, stellt den Haushalt auf und wählt den hauptamtlichen Vorstand des Verbandes.

Am 21. Mai 2007 trat die Mitgliederversammlung zum ersten Mal zusammen und konstituierte mit der Wahl des Verwaltungsrates den GKV-Spitzenverband. Da die vorangegangenen Sozialwahlen turnusgemäß bereits im Jahr 2005 stattgefunden hatten, verkürzte sich die erste Amtsperiode des Verwaltungsrates um rund zwei Jahre.

Dokumente und Links