Wie können Patienten und Pflegebedürftige innerhalb von Europa ihre Rechte künftig besser in Anspruch nehmen? Wie können die Versorgungssysteme der Mitgliedsstaaten zukunftsfest gemacht werden? Was können die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dabei freiwillig voneinander lernen? Anregungen für diese bereits begonnene Diskussion gibt ein Positionspapier, das der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes heute beschlossen hat. Das Papier schlägt einen Bogen von grundsätzlichen politischen Aussagen bis hin zu konkreten Forderungen.
EU-Gesetze müssen sich am Patientennutzen messen lassen
Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes gilt es, aktuelle Gesetzgebungsprozesse der Europäischen Union immer dann in Brüssel und Berlin aktiv zu begleiten, wenn europäisches Binnenmarkt- und Wettbewerbsrecht nationale sozialrechtliche Regelungen tangieren. Aktuelle Beispiele dafür sind die von der EU angestrebte Modernisierung der Verordnungen zu Medizinprodukten, zum Datenschutz, zur Mehrwertsteuer, zum Freihandelsabkommen oder zu Arzneimitteln.
Ob eine neue europäische Regelung hält, was sie verspricht, muss sich am Nutzen für Patienten und Beitragszahler zeigen. Bei der neuen, derzeit in der Abstimmung befindlichen Medizinprodukte-Verordnung der EU ist dies beispielsweise bisher nicht der Fall. Hochrisiko-Medizinprodukte brauchen im Sinne der Patientensicherheit eine Zulassung durch eine zentrale, von ökonomischen Interessen unabhängige Einrichtung, solide klinische Prüfungen und verlässliche Marktüberwachungsstudien. Genau diese Punkte fehlen in den aktuellen Vorschlägen.
Medizinische Leistungen per Karte
Zu einem Europa ohne Grenzen gehört es, dass Patienten schnell und unbürokratisch notwendige medizinische Leistungen innerhalb der EU erhalten. Türöffner sollten dabei die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card = EHIC) und das Sachleistungsprinzip sein. Um die Akzeptanz der Karte innerhalb der EU zu erhöhen, sollte sie flächendeckend ausgegeben werden und verbindlichen Standards entsprechen, wie z. B. ein Lichtbild enthalten.
Volkskrankheiten gemeinsam bekämpfen
Der Kampf gegen große Volkskrankheiten wie Krebs oder Demenz betrifft alle Mitgliedsstaaten der EU gleichermaßen. Um diese Herausforderung zu meistern, reicht es für die gesetzliche Krankenversicherung nicht, wenn die EU, wie bisher, nur auf eine Forschungsförderung setzt. Vielmehr sollte die EU darüber hinaus den Austausch der Mitgliedsländer zu innovativen Behandlungsprozessen und zu guter Versorgungssteuerung ausbauen. Ein Schwerpunkt muss dabei auf Prävention, Früherkennung sowie gezielter Versorgung und Behandlung von Volkskrankheiten liegen.