Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben sich am 16. Januar 2014 auf eine Erhöhung des Zahnarzthonorars für Zahnersatz verständigt. Dieser Beschluss gilt bundesweit für alle Zahnärzte, die Zahnersatzleistungen im Rahmen der Versorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung erbringen. Für konservierend-chirurgische Leistungen, Individualprophylaxe und Kieferorthopädie gilt dieser Beschluss nicht. Für diese Leistungen wird die Vergütung auf Landesebene ausgehandelt.
Für das Jahr 2013 wird der Punktwert rückwirkend um 2,03 % und für das Jahr 2014 um 2,81 % erhöht. Der Anstieg der Punktwerte entspricht damit der für diese Jahre maßgeblichen Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen der Versicherten. Die Vereinbarung tritt zum 1. April 2014 in Kraft. Die Verhandlungspartner haben sich darauf verständigt, dass die jahresdurchschnittliche Erhöhung für 2013 und 2014 auf die verkürzte Restlaufzeit der Vereinbarung umgerechnet wird. Damit wird eine aufwendige Nachberechnung der Honorare für Zahnersatzleistungen im Jahr 2013 und im ersten Quartal 2014 vermieden.
Dazu erklärt Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Wir haben uns auf ein gutes Verhandlungsergebnis verständigt, das sowohl die Kostensteigerungen in den Zahnarztpraxen angemessen berücksichtigt als auch der Einnahmenentwicklung der Krankenkassen Rechnung trägt.“
Im Jahr 2012 gaben die gesetzlichen Krankenkassen 3,08 Mrd. Euro für Zahnersatz (zahnärztliches Honorar sowie Labor- und Materiakosten) ihrer Versicherten aus. Für die zahnärztliche Behandlung (konservierend-chirurgische Leistungen, Individualprophylaxe, Kieferorthopädie) gaben die Krankenkassen im selben Zeitraum 8,67 Mrd. Euro aus.