Bereits mehrere Jahre in Folge gleichen die Krankenkassen die gestiegenen Kosten für die Berufshaftpflichtprämie bei freiberuflichen Hebammen, die Geburtshilfe anbieten, vollständig aus. Die aktuelle Prämienerhöhung durch einen privaten Versicherungsanbieter erfolgte im Sommer 2013 und ist die dritte Steigerung seit 2010. Einen entsprechenden Vertrag zur Umlegung des kompletten Ausgleichsbetrages 2013 auf die Vergütungspositionen hat der GKV-Spitzenverband jetzt mit den Verbänden der Hebammen unterzeichnet. Dieser Ausgleich der Kostensteigerungen des privaten Versicherungsanbieters erfolgt zusätzlich zu den jährlichen Vergütungssteigerungen – zuletzt Anfang 2013 von über zwölf Prozent.
Für jede einzelne Haus- oder Geburtshausgeburt von einer freiberuflich tätigen Hebamme finanzieren die gesetzlichen Krankenkassen somit insgesamt seit 2010 zwischen 140 und 200 Euro allein für den Ausgleich der kontinuierlich gestiegenen Berufshaftpflichtversicherungen.
Hintergrund:
In Deutschland versichern zwei Gruppenhaftpflichtversicherungen fast alle 5.140 freiberuflich tätigen Hebammen mit Geburtshilfe. Insgesamt gibt es ca. 14.000 freiberuflich tätige Hebammen. Die Mitgliedshebammen des Berufsverbandes freiberuflicher Hebammen Deutschlands können sich bei der Nürnberger Versicherung und die Mitgliedshebammen des Deutschen Hebammenverbandes bei der Bayerischen Versicherungskammer versichern. Ein Wettbewerb auf dem Versicherungsmarkt für Berufshaftpflichtversicherungen, die die Geburtsrisiken mitversichern, findet somit seit Jahren nicht statt. Sowohl für das Jahr 2014 als auch für das Jahr 2015 haben die privaten Anbieter nach Informationen der Hebammenverbände bereits weitere Erhöhungen von jeweils rund 20 Prozent angekündigt.