Das pharmazeutische Unternehmen Pfizer Pharma GmbH und der GKV-Spitzenverband haben sich am 16. Dezember 2013 auf einen Erstattungsbetrag für Bosulif® (Wirkstoff: Bosutinib) und für Xalkori® (Wirkstoff: Crizotinib) geeinigt. Dieses Verhandlungsergebnis ist vor allem bei Bosulif® ein Erfolg, da Pfizer wenige Tage zuvor das Arzneimittel vom deutschen Markt genommen hatte und es nun wieder verfügbar ist.
Bosulif® ist ein Arzneimittel für ein seltenes Leiden („Orphan Drug“). Es wird zur Therapie von bestimmten vorbehandelten erwachsenen Patienten eingesetzt, die von chronischer myeloischer Leukämie (CML) betroffen sind. Xalkori® ist zugelassen zur Behandlung erwachsener Patienten mit vorbehandeltem und fortgeschrittenem nicht-kleinzelligen Lungenkrebs mit einer speziellen („ALK-positiven“) Gen-Veränderung.
Die unternehmerische Entscheidung von Pfizer, Bosulif® Mitte Dezember 2013 vom Markt zu nehmen, kam für den GKV-Spitzenverband unerwartet, da nach einem von insgesamt vier möglichen Verhandlungsterminen noch nicht einmal erste Angebote bezüglich des Erstattungsbetrages ausgetauscht waren. Der GKV-Spitzenverband hielt die Entscheidung für verfrüht und ist nun erfreut darüber, im Nachgang zu dieser Entscheidung zusammen mit Pfizer eine patientengerechte und interessenausgleichende Lösung gefunden zu haben.
Dr. Tobias Eichhorn, Geschäftsführer der Pfizer Pharma GmbH, und Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, sind sich einig: „Es waren schwere, aber letztlich erfolgreiche Verhandlungen, die zu einem guten Ergebnis für die Patientinnen und Patienten geführt haben.“
Grundlage der Verhandlungen waren die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 17. Oktober 2013 (Bosulif®) sowie vom 2. Mai 2013 (Xalkori®). Bosulif® wurde ein belegter, aber im Ausmaß nicht quantifizierbarer Zusatznutzen zugesprochen. Der G-BA hatte für Xalkori® einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen festgestellt. Der Erstattungsbetrag zu Bosulif® erlangt zum 1. Januar 2014 seine Gültigkeit, während der Erstattungsbetrag zu Xalkori® rückwirkend ab dem 15. November 2013 gilt. Praxisbesonderheiten wurden in beiden Fällen nicht vereinbart.