Gemeinsame Pressekonferenz am 25. Februar 2020:
Ein Personalbemessungsinstrument für die stationäre Langzeitpflege - Einordnung des 2. Zwischenberichts

Die Pflegeselbstverwaltung hat im Auftrag des Gesetzgebers die „Entwicklung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben gemäß § 113c SGB XI“ an die Universität Bremen unter Leitung von Prof. Dr. Heinz Rothgang vergeben.

Mit dem 2. Zwischenbericht liegt nun erstmals der Entwurf für ein Personalbemessungsinstrument nach bundeseinheitlichen Maßstäben vor. Damit ist es möglich, den Bedarf an Fach- und Assistenzpflegekräften in der stationären Langzeitpflege für die jeweilige Bewohner-Struktur zu bestimmen.

Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz haben Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. und Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland und Mitglied der BAGFW-Mitgliederversammlung das Personalbemessungsinstrument für die stationäre Langzeitpflege eingeordnet und die nun folgenden Schritte erläutert.

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