Pressekonferenz am 14. September 2016:

Der neue Pflegebegriff steht vor der Tür

Am 1. Januar 2017 tritt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft. Was ändert sich für die Pflegebedürftigen? Wie erfolgt die Überleitung der drei Millionen Pflegebedürftigen von Pflegestufen auf Pflegegrade? Müssen die Pflegebedürftigen aktiv werden? Sind die Pflegekassen und der Medizinische Dienst auf diesen grundlegenden Wandel gut vorbereitet? Wie funktioniert die neue Pflegebegutachtung? Wie stellt sich der Stand der Vorbereitung aus Sicht der Betroffenen und ihrer Angehörigen dar?

All diese Fragen haben der GKV-Spitzenverband, der MDS und der Sozialverband VdK auf einer Pressekonferenz beantwortet.

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