(25.04.2018) Als bestes integriertes Versorgungsprojekt ist ein Modellvorhaben des Instituts für Sozialforschung und Sozialwirtschaft ausgezeichnet worden, das durch den GKV-Spitzenverband gefördert wird. Bei dem Projekt werden Betreuungskräfte sektorenübergreifend an der Schnittstelle von Krankenhaus und ambulanter Versorgung eingesetzt. Der Preis wurde von den Gesundheitsnetzwerkern gestiftet und im Rahmen des 13. Kongresses für Gesundheitsnetzwerker am 24. April 2018 in Berlin übergeben.
Demenzkranken Patienten schonende Übergänge anbieten
Wenn Pflegebedürftige mit Demenz ins Krankenhaus kommen, treten häufig Probleme auf. Denn ihnen fehlen die vertraute Umgebung, die bekannten Personen und ihre bisherige Routinen im Tagesablauf. Das Risiko von Komplikationen während des Krankenhausaufenthalts ist bei ihnen oft groß. Es besteht sogar die Gefahr, dass diese Menschen nicht mehr nach Hause zurückkehren können. Genau das will das Projekt "Sektorenübergreifender Einsatz von Betreuungskräften an der Schnittstelle von Krankenhaus und ambulante Versorgung" (SEBKam) gezielt vermeiden. Um für sie den Krankenhausaufenthalt in zwei saarländischen Kliniken schonend zu gestalten, ermöglicht das Projekt SEBKam den Pflegedürftigen, ihre aus der eigenen Häuslichkeit vertrauten Betreuungskräfte mitzunehmen. So wird diesen Patienten Sicherheit gegeben und das Risiko von Komplikationen während des Krankenhausaufenthalts sinkt. Die Chancen steigen signifikant, dass die demenzkranken Patienten wieder in ihre Häuslichkeit und nicht in eine stationäre Pflegeeinrichtung entlassen werden können. Von diesem Betreuungsangebot sollen aber auch Pflegebedürftige profitieren, bei denen Demenz im Krankenhaus erstmals diagnostiziert wurde. Ihnen wird neben der Betreuung im Krankenhaus angeboten, sie nach der Rückkehr in ihrer häuslichen Umgebung weiterhin zu betreuen.
Modellförderung über die Pflegeversicherung
Das Projekt SEBKam hat 2017 begonnen und läuft noch bis 2020. In dieser Zeit wird es als Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (§ 8 Abs. 3 SGB XI) durch den GKV-Spitzenverband finanziert. Ziel der Förderung oder einer Auftragsvergabe ist es, insbesondere die Versorgungsmodelle, -konzepte, und -strukturen für Pflegebedürftige weiterzuentwickeln, zukunftsweisende und qualitätsgesicherte Versorgungsansätze zu unterstützen und vorhandene Pflegeangebote zu modernisieren. In diesem Zusammenhang können auch Maßnahmen im Bereich der pflegerischen Versorgungsforschung finanziert werden.