(25.01.2018) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Januar 2018 die Richtlinie für eine Erprobungsstudie der Liposuktion (Fettabsaugung) bei Lipödem beschlossen. Damit stehen die Eckpunkte und Anforderungen für eine durchzuführende Studie fest, mit der die fehlenden Erkenntnisse zur Methode gewonnen werden sollen. Hierbei handelt es sich um eine randomisierte kontrollierte Studie, an der Patientinnen mit Lipödem der Beine teilnehmen können.
Im Juli 2017 hatte der G-BA die laufende Bewertung der Methode ausgesetzt. Die Liposuktion bei Lipödem bietet nach Auffassung des G-BA das Potenzial als Behandlungsalternative. Eine endgültige Entscheidung darüber, ob diese Operation künftig ambulant zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbracht werden kann, ist auf Basis der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse jedoch noch nicht möglich.