Meldungen

Kurzmeldungen aus der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Arbeit des GKV-Spitzenverbandes

Bewertungskriterien für digitale Versorgungsangebote in der Finanzierungsverantwortung der GKV

(18.04.2018) Der GKV-Spitzenverband setzt sich dafür ein, dass die Chancen der Digitalisierung für die Verbesserung des Gesundheitssystems genutzt und dafür die passenden Rahmenbedingungen geschaffen werden. Wie bei allen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung müssen auch die digitalen Versorgungsangebote bestimmte Kriterien erfüllen. An erster Stelle sollte daher eine verlässliche Bewertung von Nutzen und Risiken stehen.

Als digitale Versorgungsangebote werden alle Interventionen mit medizinischer Zweckbestimmung, das heißt zu Screening, Diagnostik und Therapie sowie zur Prävention bezeichnet, bei denen auf Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) basierende Komponenten eine unverzichtbare Rolle spielen.

In vier unterschiedlichen Bereichen ist der GKV-Spitzenverband unmittelbar an der Gestaltung der Bedingungen beteiligt, nach denen die digitalen Versorgungsangebote in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden können:

  • Digitale Angebote zur Primärprävention
  • Innovative Betreuungs- und Kommunikationswege in der ambulanten Versorgung
  • Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB)
  • Hilfsmittel

Digitale Versorgungsangebote, die in der Versorgung von GKV-Versicherten zur Anwendung kommen sollen, müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Spezifisch für jede Produktart sind der Nutzen und bestimmte fachlich-inhaltliche Aspekte zu prüfen, außerdem die rechtliche Zulässigkeit im jeweiligen Zusammenhang.

Weitere Kriterien sind unabhängig von der Art des digitalen Versorgungsangebotes anzuwenden. Sie basieren auf gesetzlichen Vorgaben (Datenschutz, Informationssicherheit, Medizinprodukterecht, Wirtschaftlichkeit) und sind daher verbindlich. Andere Kriterien wie Vertrauenswürdigkeit und Transparenz sind in Regelwerken operationalisiert, die zwar für die GKV nicht verbindlich sind, jedoch trotzdem sinnvoll sein können, z. B. anerkannten Qualitätskriterien für Gesundheitsinformation im Internet wie der „HON-Code“.

Autorenbeitrag in unserem E-Magazin "90 Prozent"