Meldungen

Kurzmeldungen aus der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Arbeit des GKV-Spitzenverbandes

Förderung der Weiterbildung angehender Allgemeinmediziner bindet Universitäten mit ein

(06.10.2017) Die Weiterbildung junger Mediziner zum Facharzt für Allgemeinmedizin verändert sich: Zeichneten bisher allein die Ärztekammern für die Weiterbildungsangebote verantwortlich, sind nun auch universitär angebundenen Kompetenzzentren einbezogen. Eine entsprechende finanzielle Förderung durch Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenhäuser steht. Möglich wurde das durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz.

Die Kompetenzzentren sind in der Regel federführend an einen Lehrstuhl für Allgemeinmedizin einer Universität angebunden. Die Nähe zu Lehre und Forschung soll die Weiterbildung sowohl für die Ausbilder als auch für den Nachwuchs attraktiver machen. Zugleich dürfte so ein einfacherer Übergang vom Studium in die Weiterbildung Allgemeinmedizin möglich werden. Zu den vereinbarten Weiterbildungsmaßnahmen gehören Train-the-Trainer-Fortbildungen für lehrende Ärzte sowie Begleitseminare und Mentoring-Programme für Ärztinnen und Ärzte. Ein besonderer Akzent soll auf die Kommunikation mit Patienten gelegt werden. Dazu hatten sich Krankenkassen und Ärzte auch im Rahmen der Initiative des Bundesgesundheitsministeriums „Allianz für Gesundheitskompetenz“ verpflichtet.

Von der finanziellen Förderung 2017 in Höhe von insgesamt 1,3 Mio. Euro profitieren zunächst Kompetenzzentren aus neun Regionen bzw. Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen): Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Fördersumme wird anteilig von den KVen und den Krankenkassen finanziert. Indirekt sind auch die Krankenhäuser beteiligt. Sie stellen die Weiterzubildenden für die Maßnahmen der Kompetenzzentren frei und verzichten teilweise auf eine Erhöhung des Zuschusses der Krankenkassen zu den Gehaltszahlungen für die Ärzte in Weiterbildung.

Zum Hintergrund: Die Krankenkassen sind seit 1999 gesetzlich verpflichtet, gemeinsam mit den KVen die allgemeinmedizinische Weiterbildung in Praxen und Medizinischen Versorgungszentren zu fördern. Dafür tragen KVen und Kassen den weit überwiegenden Teil der Kosten für die Weiterzubildenden in den Arztpraxen jeweils zur Hälfte. Die allgemeinmedizinische Weiterbildung in zugelassenen Krankenhäusern wird ebenfalls durch die Krankenkassen gefördert. Die Anzahl der zu fördernden Stellen soll bundesweit insgesamt mindestens 7.500 betragen.

Seit Juni 2016 hatten die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die konkrete Umsetzung der Förderung von „Einrichtungen zur Steigerung von Qualität und Effizienz der Weiterbildung“ (sogenannte Kompetenzzentren) verhandelt. Beteiligt waren außerdem die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband).

Kontaktdaten

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Pressestelle nur Anfragen von Journalistinnen und Journalisten beantworten kann. Andere Anfragende benutzen bitte das Kontaktformular.

Presse-Abo

Melden Sie sich an und erhalten Sie unsere Pressemitteilungen regelmäßig per E-Mail.