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Kurzmeldungen aus der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Arbeit des GKV-Spitzenverbandes

Weg frei für Videosprechstunde

(24.02.2017) Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben sich auf die Vergütung für Videosprechstunden verständigt. Bereits ab 1. April 2017 und damit ein Quartal früher als vom Gesetzgeber vorgegeben, können Hausärzte und die meisten niedergelassenen Fachärzte, soweit dies berufsrechtlich zulässig ist, den Verlauf bestimmter Krankheiten bei ihren Patienten per Kamera im Rahmen einer Videosprechstunde kontrollieren und sie beraten.

„Der persönliche und unmittelbare Kontakt zwischen Arzt und Patienten ist und bleibt unverzichtbar. Dank der Videosprechstunde müssen Arzt und Patient künftig aber nicht mehr in jedem Fall gemeinsam in der Arztpraxis sein. Das kann Zeit und Geld sparen. Vor allem Patienten mit chronischen Erkrankungen werden von dieser ergänzenden Leistung profitieren, wenn sie sich mit der modernen Technik angefreundet haben. Denn die vielfältigen Möglichkeiten der Telemedizin werden perspektivisch eine immer größere Rolle in der modernen Patientenversorgung spielen“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.

Für eine Videosprechstunde kommen nur solche Patienten infrage, die bereits von der betreffenden Arztpraxis behandelt werden und deren letzter persönlicher Arztkontakt nicht länger als zwei Quartale zurückliegt. Verständigt haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband darauf, dass die Videosprechstunde nur bei bestimmten Fallkonstellationen als sinnvoll angesehen wird. Dabei handelt es sich mehrheitlich um Kontroll- und Verlaufsuntersuchungen; z. B. bei Wunden nach einer Operation oder bei akuten, chronischen oder offenen Wunden. Außerdem sollen Ärzte per Kamera visuell Bewegungseinschränkungen beurteilen sowie Sprech-, Sprach- und Stimmprobleme überprüfen.

Die für eine Videosprechstunde der Ärzte notwendigen technischen Dienste finanziert die GKV über eine Pauschale. Pro Quartal stehen dafür bis zu 200 Euro zur Verfügung. Versicherte, die eine Videosprechstunde nutzen wollen, brauchen ein internetfähiges Gerät mit Kamera, Mikrofon und Tonwiedergabe. Bekannte Anbieter von Videotelefonie wie z. B. Facetime, Duo, WhatsApp oder Skype kommen derzeit aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht in Frage.

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