Meldungen

Kurzmeldungen aus der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Arbeit des GKV-Spitzenverbandes

Neugeborenen-Screening um Mukoviszidose-Test erweiterbar

(20.01.2017) Seit Januar 2017 kann die Untersuchung auf Mukoviszidose bei Neugeborenen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Das Neugeborenen-Screening (ein Bluttest) ist auf Wunsch um diese Auswertung erweiterbar, regelt die neugefasste Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Verantwortlich für die Erbkrankheit Mukoviszidose ist ein Gendefekt. Er führt dazu, dass in vielen Organen wie z. B. Lunge, Bauchspeicheldrüse, aber auch Leber oder Gallenblase zäher Schleim produziert wird.

Das Mukoviszidose-Screening ist nur ein neuer Aspekt in der überarbeiteten Kinder-Richtlinie, in der die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zum sechsten Lebensjahr geregelt ist. Hinzu kommen auch neue Leistungen im Rahmen der traditionellen U-Untersuchungen. So soll der Kinderarzt künftig besonders auf die Interaktion von Kindern und Eltern achten. Neu aufgenommen wurde außerdem eine sogenannte primärpräventive Beratung durch den Kinderarzt. Im Gespräch soll er Eltern auf verschiedene Gesundheitsrisiken wie z. B. UV-Strahlen hinweisen, das Thema Unfallverhütung thematisieren und/oder regionale Unterstützungsangebote aufzeigen. Als Hörtest ist bei der U8 nun verbindlich die Screeningaudiometrie vorgegeben worden.

Neugestaltet wurde auch das „gelbe Heft“, in dem alle Früherkennungsuntersuchungen dokumentiert sind. Es hat nun eine heraustrennbare Karte. Mit ihr können Eltern z. B. gegenüber Betreuungseinrichtungen nachweisen, dass sie medizinische Angebote wie die Früherkennungsuntersuchungen oder Impfungen nutzen, ohne dabei vertrauliche Informationen zur Entwicklung des Kindes oder zu ärztlichen Befunden preisgeben zu müssen.

#wirsindGKV

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