Meldungen

Kurzmeldungen aus der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Arbeit des GKV-Spitzenverbandes

Bundeszuschuss an Kostenentwicklung koppeln

(14.07.2017) Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen viele Leistungen, die der Gesetzgeber ihnen aus gesellschafts- oder familienpolitischen Überlegungen heraus übertragen hat. Dazu gehört beispielsweise die beitragsfreie Versicherung von Familienangehörigen von Rentnern oder die Beitragsfreiheit bei Mutterschutz und Elternzeit. Da diese und weitere versicherungsfremde Leistungen eigentlich staatliche Aufgaben wären, die die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt, erhält sie einen Steuerzuschuss. Die Höhe des Steuerzuschusses schwankte in den letzten Jahren aufgrund verschiedener Gesetzesänderungen stark und ist derzeit dauerhaft auf 14,5 Milliarden Euro festgeschrieben. Angesichts dieser Rahmenbedingungen fordert Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, mit Blick auf die kommende Wahlperiode:

„Der Steuerzuschuss an die Krankenkassen muss dynamisiert werden. Wir brauchen eine verbindliche Regelung, dass er in dem selben Ausmaß steigt, wie die versicherungsfremden Ausgaben der Krankenkassen steigen. Er darf nicht mal rauf und mal runter gehen, wie es seit Jahren der Fall ist. Deshalb brauchen wir in der kommenden Legislaturperiode eine Klarstellung, was alles zu den über den Bundeszuschuss zu finanzierenden versicherungsfremden Leistungen gehört und dann eine verbindliche Koppelung der Höhe des Bundeszuschusses an die Ausgabenentwicklung für diese Leistungen.“

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