(10.03.2017) Der GKV-Spitzenverband schlägt vor, die Arbeit der Beleghebammen künftig besser zu bezahlen. Für jene freiberuflichen Hebammen, die Geburten in Kliniken betreuen, will er die Vergütung um bis zu 30 Prozent erhöhen. Der Vorschlag stammt aus dem Antrag der Kassenseite an die Schiedsstelle, die über eine künftige Honorierung der freiberuflichen Hebammen entscheiden muss, nachdem die direkten Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Hebammenverbänden ins Stocken geraten waren. Bereits seit letztem Sommer verhandeln beide Seiten um die Honorare für freiberufliche Hebammen bislang ohne Erfolg. „Wie der Deutsche Hebammenverband dieses Angebot als massiven finanziellen Einschnitt auslegen kann, ist nicht nachzuvollziehen“, so Ann Marini, stellv. Pressesprecherin.
Bisher erhält eine Beleghebamme für die Beleggeburt (bis zu acht Stunden) im Schichtdienst tagsüber 271,94 Euro. Aus dem GKV-Antrag geht hervor, dass sie künftig für eine Geburt, die bis zu sechs Stunden dauert, 331,00 Euro erhalten soll. Dies wäre eine Steigerung von über 20 Prozent. Sofern ein Schichtwechsel notwendig wird, könnte jede Hebamme zukünftig die Zeit in Rechnung stellen, in der sie die Frau während der Geburt betreut hat.
Änderungen sieht der Antrag auch bei Beleghebammen vor, die mit der Schwangeren in die Klinik geht und sie während der Geburt exklusiv betreut. Bisher haben diese Hebammen tagsüber ebenfalls 271,94 Euro erhalten. Künftig sollen sie für diese Leistung 367,20 Euro erhalten, was eine Steigerung von über 30 Prozent darstellen würde.
Zudem will der GKV-Spitzenverband, dass die Schwangere und das Neugeborene besser betreut werden. Er schlägt in seinem Antrag unter Qualitätsgesichtspunkten – ebenso wie die Verdi-Tarifkommission für angestellte Hebammen – vor, dass eine freiberufliche Hebamme bei nur einer weiteren Schwangeren zur gleichen Zeit Leistungen erbringen soll. Marini: „Bislang hatten dies auch die Hebammenverbände selbst gefordert. Beispielsweise der Deutsche Hebammenverband in einer Presserklärung vom 20. Juni 2016, in der er eine 1:1-Betreuung durch eine Hebamme als das Beste für Mutter und Kind propagierte. Jetzt scheinen sie davon abzurücken und verweisen sogar auf eine vermeintliche Gefahr für die Versorgung.“
Die Schiedsstelle will voraussichtlich im Mai 2017 über die Honorierung der freiberuflichen Hebammen entscheiden. Das Angebot des GKV-Spitzenverbandes für Beleghebammen ist dabei nur ein Teilaspekt der gesamten Honorarentwicklung für freiberufliche Hebammen, über die das neutrale Gremium entscheiden wird.
Zuletzt waren die Honorare für alle freiberuflichen Hebammen im September 2015 um fünf Prozent gestiegen. Davor gab es im Januar 2013 eine 13-prozentige Honorarerhöhung. Hinzu kommt seit Juli 2015 der jährlich ansteigende individuelle Ausgleich für die Steigerung der Berufshaftpflichtversicherung, die der GKV-Spitzenverband den einzelnen freiberuflichen Hebammen mit Geburtshilfe zahlt.
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